Bundesliga

Kupkas Verdacht: Staatsanwalt will DFB schützen

Nach folgenloser Strafanzeige Zwanzigers

Kupkas Verdacht: Staatsanwalt will DFB schützen

Formuliert deutliche Kritik an der Staatsanwaltschaft: Engelbert Kupka.

Formuliert deutliche Kritik an der Staatsanwaltschaft: Engelbert Kupka. imago

Kupka kann nur den Kopf darüber schütteln, dass die Staatsanwaltschaft (StA) Frankfurt die Strafanzeige Zwanzigers wegen der Verlängerungen des Grundlagenvertrags 2013 und 2016 abgeschmettert hat: "Wenn man die Begründung der Staatsanwaltschaft liest, besteht der berechtigte Verdacht, dass man den DFB trotz offensichtlicher Verstöße durch abenteuerliche rechtliche Begründungen vor straf- und steuerrechtlichen Verfahren schützen wollte." Der Sprecher der Initiative "Rettet die Amateurvereine" lastet der Verbandsspitze Vergehen gegen die Abgabenordnung (Gemeinnützigkeit), das BGB (Haftung, Auskunfts- und Rechnungslegungspflicht, Vermögensverwaltung) und das StGB (Untreue) an.

Staatsanwaltschaft sieht keinen Anfangsverdacht

Der frühere DFB-Präsident Zwanziger hatte "Mitgliedern der Führung des Deutschen Fußballbundes e. V. 2013 und 2016 strafbares Verhalten vorgeworfen", teilte die Staatsanwaltschaft Frankfurt dem kicker zuletzt mit, sah aber keinen Anfangsverdacht für Ermittlungen: "Nach Auffassung der StA ist weder der Straftatbestand der Untreue noch des Betruges erfüllt; es fehlt an einer Verletzung einer vermögensschützenden Pflicht." Beschwerde und Gegenvorstellung Zwanzigers bei der nächsthöheren Instanz, der Generalstaatsanwaltschaft, blieben aus Sicht des Anzeigenstellers ohne Erfolg.

Der Grundlagenvertrag regelt unter anderem den finanziellen Austausch zwischen DFB und dem Ligaverband DFL. Dieser muss für die Pacht der Bundesligarechte drei Prozent der Medien- und Zuschauereinnahmen an den DFB abgeben. Der DFB zahlt der Liga aus den Vermarktungserlösen der Nationalelf zwischen 15 und 30 Prozent. Diese beiden Finanzströme sind seit 2013 durch eine Zusatzvereinbarung gedeckelt: Der DFB zahlt jährlich 20 Millionen Euro und erhält im Umkehrschluss 26 Millionen Euro von den Profiklubs.

Der Vorwurf: DFB verzichtet zu Ungunsten der Amateure auf Millionen

Zwanziger, unter dessen Präsidentschaft 2009 ursprünglich eine Deckelung wegen der unsicheren wirtschaftlichen Lage der Liga eingeführt worden war, kritisierte: Spätestens 2013 sei die Situation für die Liga auf Basis neuer, üppiger TV-Verträge eben alles andere als bedrohlich gewesen. In seiner Diktion und auch der von Kupka verzichtet der DFB auf hohe Millionenbeträge – zu Ungunsten der Amateure.

Als das Thema im Frühjahr erstmals hochkochte, argumentierte die Liga: Ohne Grundlagenvertrag könne der DFB die bei den Klubs angestellten Spieler gar nicht einsetzen und folglich kaum Vermarktungserlöse mit der Nationalelf generieren. Auch DFB-Präsident Reinhard Grindel hatte diese Begründung im Mai in den Vordergrund gestellt und Zwanziger für die Behauptung kritisiert, dass der DFB jährlich zugunsten der Profis auf 30 Millionen Euro verzichte.

Kupka kritisiert die Staatsanwaltschaft

Kupka wiederum kritisiert nun die Darstellung der Staatsanwälte in ihrer Einstellungsverfügung. Laut dem Ehrenpräsidenten der SpVgg Unterhaching heißt es dort: "Durch die beanstandete Deckelung des Pachtzines auf 26 Mio. Euro pro Jahr verbleiben – da Vertragspartner des Grundlagenvertrags die DFL ist – möglicherweise Beträge in Millionenhöhe bei der DFL. Die beanstandete Zusatzvereinbarung zum Grundlagenvertrag muss als Förderung des Profifußballs (DFL) zu Lasten des Amateurfußballs (Landes- und Regionalverbände) eingeordnet werden."

Daran, dass die DFB-Spitze bei der Verlängerung des Grundlagenvertrages im November 2016 die stimmberechtigten Bundestagsdelegierten nicht konkret über die Inhalte der Zusatzvereinbarung aufgeklärt hat, stört sich die StA nicht: "Wie in der Parteipolitik ist es völlig legitim und sozialadäquat, durch bewusstes Vorenthalten von Detailwissen Mehrheiten zu schaffen." Pikant: Am Tag der Abstimmung, die letztlich zur Verlängerung des Grundlagenvertrags bis 2023 führte, erhielt auch Grindel erneut das Votum für eine weitere Amtszeit als DFB-Präsident. Einstimmig. Sowohl von Vertretern der Amateure als auch der Profiklubs.

Kupka bezeichnet die Argumentation der StA als "geradezu unglaubliche Sätze aus der Feder eines ermittelnden Staatsanwalts. Denn es geht hier nicht nur um unterlassene Aufklärung, sondern im Endeffekt um beabsichtigtes Verschleiern der Finanzströme." Bemerkenswert ist in der Tat, dass die Behörde die Deckelung als "zu Lasten des Amateurfußballs" gehend einordnet – dies aber nicht weiterverfolgen will. Man beruft sich auf "umfängliche und gründliche Prüfung" und erklärt auf kicker-Anfrage: "Weitere Auskünfte, insbesondere rechtfertigende Angaben zu dieser Auffassung, werden von hier aus nicht gemacht."

Dem gemeinnützigen Bereich sind in den vergangenen Jahren nahezu 100 Millionen Euro und alleine in der Saison 2017/18 circa 50 Millionen Euro entzogen worden.

Engelbert Kupka

"Dem gemeinnützigen Bereich sind in den vergangenen Jahren nahezu 100 Millionen Euro und alleine in der Saison 2017/18 circa 50 Millionen Euro entzogen worden", schäumt Kupka. Durch die Verlängerung des Grundlagenvertrags sei dieser Zustand bis 2023 zementiert. "Das jetzt so großzügig propagierte Förderprogramm für die Amateurvereine in Höhe von circa 13 Millionen Euro ist da nicht einmal ein Tropfen auf den heißen Stein."

Die letzte Hoffnung für die Amateure aus Sicht von Zwanziger und Kupka? Die DFB-Ethikkommission unter Vorsitz des ehemaligen Bundesaußenministers Klaus Kinkel. "Diese Einrichtung darf nicht zur Exkulpationsebene des DFB degradiert werden", mahnt Kupka also, dass das Gremium nicht als schuldbefreiende Instanz der Verbandsoberen zweckentfremdet werden dürfe. Die Ethiker holen derzeit Stellungnahmen zum Grundlagenvertrag ein.

Benni Hofmann