Laut des Urteils ist der FC-Slogan "Spürbar anders" kein geschütztes geistiges Eigentum. Zuerst hatte die Zeitung "Kölner Stadt-Anzeiger" darüber berichtet. Hätte der FC den Rechtsstreit gewonnen, wäre der Slogan geschützt gewesen, kein anderer hätte ihn dann mehr verwenden dürfen.
Das EU-Gericht begründete seine Entscheidung mit der fehlenden Unterscheidungskraft (ausgerechnet) dieses Spruchs. Der 1. FC Köln muss somit die Kosten des Verfahrens tragen.