Es lief die 83. Minute am vergangenen Samstag, als Keita im Versuch den Ball zu spielen mit dem gestreckten Bein voraus Gladbachs Christoph Kramer mit dem Stollen im Gesicht traf. Schiedsrichter Marco Fritz zückte die Rote Karte und verwies den Mann aus Guinea des Feldes.
Am Montag folgte nun das Urteil des DFB-Sportgerichts, das gegen Keita eine Sperre von drei Meisterschaftsspielen aussprach. Der Leistungsträger der Leipziger, der in dieser Saison bislang ein Tor erzielte und einen Assist gab, fehlt RB folglich in Augsburg am Dienstag, gegen Frankfurt am Samstag und am 1. Oktober beim 1. FC Köln.
Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, wodurch dieses rechtskräftig ist.