Bundesliga

Polizeigebühren? DFL siegt in erster Instanz

Frage nach grundsätzlicher Konformität ungeklärt

Polizeigebühren? DFL siegt in erster Instanz

Umstrittene Frage: Wer kommt für die Kosten für den Polizeieinsatz bei Hochrisikospielen auf?

Umstrittene Frage: Wer kommt für die Kosten für den Polizeieinsatz bei Hochrisikospielen auf? imago

Ausschlaggebend war das Nordderby zwischen dem Hamburger SV und Werder Bremen am 19. April 2015, nach dem die DFL von der Stadt Bremen eine Rechnung in Höhe von 425.718,11 Euro erhielt. Die DFL ging rechtlich gegen diesen Bescheid vor, und das Verwaltungsgericht der Hansestadt Bremen gab der Klage nun in erster Instanz statt. Der Prozess galt als Musterbeispiel für weitere Forderungen, die die Stadt der DFL im weiteren Verlauf gestellt hatte.

Grundsätzlich sollte die Frage geklärt werden, ob der Profi-Fußball, wie von Bremen gefordert, für aufkommende Mehrkosten bei Polizeieinsätzen im Vergleich zu "normalen" Bundesligaspielen aufkommen müsse. Die Stadt Bremen erließ im Herbst 2014 ein entsprechendes Gesetz dazu, was nun rechtswidrig ist. Laut Gericht basiert die Rechtswidrigkeit "auf der Berechnungsmethode", die bei der Vorsitzenden Richterin Silke Benjes ernste Zweifel hervorruft. Als Problem wurde erkannt, dass ein Veranstalter, in diesem Fall die DFL, nicht genau weiß, wie hoch die Gebühren denn sind, die er zu entrichten hätte.

Ob die Gebührenbescheide grundsätzlich verfassungskonform sind, ließ das Gericht offen. Auch deshalb gibt Bremens Innensenator Ulrich Mäurer nicht auf. "Das Spiel geht weiter, wir werden weiter Bescheide verschicken."

Eine Berufung gegen das Urteil ist möglich und dürfte auch bald in Anspruch genommen werden. Bereits vor Prozessbeginn hatten beide Parteien signalisiert, im Falle einer Niederlage in Berufung gehen zu wollen. Wohl auch deshalb sagte nach der Urteilsverkündung ein sichtlich erleichterter Reinhard Rauball, Präsident und Aufsichtsratschef der DFL, dass es "heute nur ein Zwischenschritt" war. "Der Gebührenbescheid ist aufgehoben worden, das heißt, er ist aus der Welt. Die wesentlichen Punkte, die wir vorgetragen haben, sind berücksichtigt worden."

drm