Bundesliga

HSV und KSC drohen empfindliche DFB-Strafen

Eintracht entschuldigt sich bei der Polizei für ein Fan-Plakat

HSV und KSC drohen empfindliche DFB-Strafen

Spielunterbrechung: Randalierer sorgten in Hamburg für unschöne Szenen.

Spielunterbrechung: Randalierer sorgten in Hamburg für unschöne Szenen. imago

Die HSV-Fans hatten zu Beginn der Partie gegen Darmstadt 98 (1:2) mit Rauchtöpfen für dicke Nebelschwaden im Stadion gesorgt. Schiedsrichter Sascha Stegemann unterbrach die Partie für rund drei Minuten, bis sich die Sicht wieder gebessert hatte. Die Hanseaten waren erst am 6. April vom DFB-Sportgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 17.500 Euro verurteilt worden wegen eines unsportlichen Verhaltens der Anhänger in drei Fällen. Nun droht eine weitere empfindliche Strafe.

KSC-Fans provozieren Spielunterbrechung

Als Wiederholungstäter gelten auch die Fans des Karlsruher SC. Sie provozierten am Sonntag in Sandhausen (0:4) durch das Werfen von Gegenständen eine Spielunterbrechung und sorgten am Rande der Partie für Randale. Diese Vorkommnisse sollen nun vom DFB-Sportgericht zusammen mit den Geschehnissen beim Derby in Stuttgart aufgearbeitet werden. Dort war es Anfang April ebenfalls zu Unterbrechungen und Randale gekommen. Karlsruhe war in der vergangenen Woche wegen seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt worden.

Geschmacklosigkeit in Frankfurt

Eine Geschmacklosigkeit leisteten sich Anhänger von Eintracht Frankfurt durch das Entrollen eines Plakats mit der Aufschrift "Für jedes Stadionverbot... Bulle Tod!" während des Spiels gegen den FC Augsburg (3:1). Vorstandsmitglied Axel Hellmann entschuldigte sich am Montag beim Polizeipräsidenten der Stadt. Die DFB-Justiz reagiert auf das Plakat routinemäßig: Der Verein wird zur Stellungnahme aufgefordert, danach formuliert der Kontrollausschuss gegebenenfalls einen Strafantrag, der unter Umständen zusammen mit dem unsportlichen Verhalten der Fans in weiteren Spielen zu einem Sammelurteil führen kann. Erst am 20. April war die SGE wegen zweier Fälle zu 13.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden.

Michael Ebert