Bundesliga

Amtsgericht befindet über Zuschauerausschlüsse

Eintracht Frankfurt sitzt zwischen den Stühlen

Amtsgericht befindet über Zuschauerausschlüsse

Der leere Block 40 in der Frankfurter Commerzbank Arena.

Der leere Block 40 in der Frankfurter Commerzbank Arena. imago

In der vergangenen Woche hatten zwei Fußballfans eine einstweilige Verfügung beim Amtsgericht Frankfurt erwirkt. Das hat den Kläger, Inhaber von Dauerkarten im Bereich der Nordwesttribüne der Commerzbank Arena, das von Eintracht Frankfurt ihren Dauerkunden eingeräumte Vorkaufsrecht für Eintrittskarten für das DFB-Pokalspiel gegen den FC Ingolstadt am 25. Oktober zugestanden - trotz eines Urteils des DFB-Sportgerichts.

Das Sportgericht hatte am 26. September die Ausschreitungen Frankfurter Fans beim DFB-Pokalspiel in Magdeburg mit Zuschauer-Teilausschlüssen beim Bundesligaspiel gegen Bayern München am vergangenen Samstag und beim Pokalspiel gegen Ingolstadt in der kommenden Woche geahndet. Eintracht Frankfurt nahm das Urteil unmittelbar nach der Verhandlung an. Danach darf die Eintracht für das Pokalspiel Eintrittskarten nur an insgesamt 12 000 Inhaber von Dauerkarten auf der Haupt-, Gegen- und Osttribüne sowie an die Anhänger des FC Ingolstadt verkaufen. Damit fänden maximal nur 17 000 Besucher in der 51 500 Zuschauer Platz bietenden Arena Zugang; Eintracht Frankfurt muss laut Urteil des Sportgerichts Ingolstadt den anteiligen Einnahmeverlust (bei Pokalspielen werden die Einnahmen zwischen den Klubs geteilt) erstatten.

Eintracht Frankfurt - Vereinsdaten
Eintracht Frankfurt

Gründungsdatum

08.03.1899

Vereinsfarben

Rot-Schwarz-Weiß

mehr Infos
Bundesliga - 8. Spieltag
mehr Infos
Bundesliga - Tabelle
Pl. Verein Punkte
1
Bayern München Bayern München
20
2
RB Leipzig RB Leipzig
18
3
Hertha BSC Hertha BSC
17

Die Eintracht zwischen den Mühlen der Gerichte

Ohne mündliche Verhandlung kam das Amtsgericht in der vergangenen Woche zu der Auffassung: "Es ist nicht ersichtlich, weshalb dem Antragssteller der Zutritt zu dem streitgegenständlichen Heimspiel gänzlich versagt werden sollte." Das Urteil des DFB-Sportgerichts fand keinen Eingang in die Urteilsfindung des Amtsgerichts Frankfurt. Mit der einstweiligen Verfügung ist Eintracht Frankfurt zwischen die Mühlen des DFB-Sportgerichts und eines ordentlichen Gerichts geraten. Insofern kommt der Verhandlung am Dienstag womöglich grundsätzliche Bedeutung zu.

Das Gericht wird sich in der mündlichen Verhandlung mit einer knapp 40 Seiten umfassenden Bewertung eines die Anliegen der beiden Fans vertretenden Rechtsassessors, mit den Schriftsätzen des DFB-Sportgerichts und den Ausführungen der Anwälte von Eintracht Frankfurt, die die mündliche Verhandlung erwirkt hat, auseinanderzusetzen haben.

Eintracht-Justitiar Philipp Reschke hatte nach der Gerichtsentscheidung vom vergangenen Donnerstag gegenüber der Frankfurter Rundschau erklärt: "Wir können nicht leisten, was das Sportgericht uns verbietet. Wir werden mit dieser Entscheidung genötigt, gegen ein Urteil des DFB-Sportgerichts zu verstoßen." Natürlich schaut man auch beim DFB mit Spannung auf den Ausgang des Verfahrens am Dienstag. Sollte die Entscheidung vom vergangenen Donnerstag bestätigt werden, drohen weitere Verfahren vor höheren Instanzen.

Rainer Franzke