Bundesliga

Bayern München bleibt ein e.V.

Amtsgericht München lehnt Antrag auf Löschung ab

Bayern München bleibt ein e.V.

Der FC Bayern München e.V. darf auch weiterhin mehrheitlich an der Profiabteilung beteiligt sein.

Der FC Bayern München e.V. darf auch weiterhin mehrheitlich an der Profiabteilung beteiligt sein. Getty Images

Leuschner hatte argumentiert, dass der Verein nicht nur "ideelle Zwecke" verfolge, sondern durch die Mehrheitsbeteiligung an der FC Bayern München AG in hohem Maße wirtschaftliche Ziele verfolge.

Das Amtsgericht folgte der Argumentation allerdings nicht und verwies auf den Bundesgerichtshof, der 1982 eine "Auslagerung wirtschaftlicher Tätigkeiten von Vereinen auf Kapitalgesellschaften grundsätzlich für zulässig" erachtet hatte. Der Profifußballbereich der Bayern sind in die AG ausgelagert, der Verein hält 75,01 Prozent der Anteile.

Betroffen von dem Fall war auch die 50+1-Regel der Deutschen Fußball Liga, die im deutschen Profifußball zwingend die Kontrolle durch die Lizenzvereine vorschreibt. Mehrheitsbeteiligungen durch Investoren wie in der englischen Premier League sollen damit verhindert werden. Hätte Professor Leuschner recht bekommen, wäre die Regel zwangsläufig gekippt.

Gegen das Urteil des Amtsgerichts sind keine Rechtsmittel möglich.

sam