Bundesliga

Eintracht drohen bis zu vier Spiele unter Teilausschluss!

Frankfurt/DFB: Verein gilt als Wiederholungstäter

Eintracht drohen bis zu vier Spiele unter Teilausschluss!

Eintracht Frankfurt droht wegen Fehlverhaltens der eigenen Fans eine harte Strafe.

Eintracht Frankfurt droht wegen Fehlverhaltens der eigenen Fans eine harte Strafe. picture alliance

Der 1. FC Nürnberg stimmte am Montag im Einzelrichterverfahren dem Teilausschluss von Zuschauern beim ersten Heimspiel der kommenden Saison am 12. August gegen Heidenheim und einer Geldbuße in Höhe von 70.000 Euro zu. Nürnberger Zuschauer hatten in den beiden Relegationsspielen gegen Frankfurt am 19. und 23. Mai sowie im Zweitligaspiel in Braunschweig am 30. April Pyrotechnik abgebrannt. Frankfurt muss mit einem Zuschauer-Teilausschluss bei mindestens zwei Spielen rechnen; es können aber auch bis zu vier Spiele neben einer empfindlichen Geldstrafe werden.

Für die Eintracht ist die Situation besonders schwierig, nachdem der Verein schon am 21. Januar 2016 wegen der Vorkommnisse beim DFB-Pokalspiel bei Erzgebirge Aue (27. Oktober 2015) und beim Bundesliga-Heimspiel gegen Darmstadt 98 (6. Dezember 2015) vom Sportgericht mit einem Zuschauerteilausschluss für das Bundesligaspiel gegen den VfB Stuttgart (6. Februar) und dem Ausschluss aller Gästefans im Spiel beim SV Darmstadt 98 (30. April) bestraft worden war. Außerdem wurde der Verein mit einem Zuschauerausschluss auf Bewährung, einer Geldstrafe in Höhe von 75.000 Euro und dem Verbot für seine Anhänger, bis zum Ende der Saison 2015/16 Choreographien durchzuführen und sogenannte Blockfahnen zu verwenden, belegt.

Eintracht Frankfurt - Vereinsdaten
Eintracht Frankfurt

Gründungsdatum

08.03.1899

Vereinsfarben

Rot-Schwarz-Weiß

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Schon die Bewährung wurde verwirkt, da sich einige Frankfurter Anhänger nicht an die Auflagen hielten. Darüber hinaus wurde in mehreren Spielen (Heimspiele gegen Hamburg und Stuttgart, die beiden Relegationsspiele gegen Nürnberg) Pyrotechnik gezündet. Wenige Frankfurter Anhänger ignorierten auch das Stadionverbot beim Spiel in Darmstadt.

Um einer vom DFB-Kontrollausschuss offenbar in Erwägung gezogenen Strafforderung über den Ausschluss der kompletten Fankurve bei insgesamt vier Heimspielen zu entgehen, werden die Vertreter von Eintracht Frankfurt am Dienstag glaubwürdig Nachweis darüber führen müssen, ob sie Täter ermittelt haben und diese auch benennen. Nur unter dieser Voraussetzung dürften die Frankfurter mit einem Zuschauerteilausschluss für nur zwei Heimspiele davonkommen.

kon