Bundesliga

Gericht kippt Innenstadt-Verbot für Frankfurt-Fans

Darmstadt: Einsprüche "in der Sache begründet"

Gericht kippt Innenstadt-Verbot für Frankfurt-Fans

Dürfen nun doch nach Darmstadt reisen: SGE-Fans.

Dürfen nun doch nach Darmstadt reisen: SGE-Fans. Getty Images

SGE-Fans sind nach den Ausschreitungen im Hinspiel vom DFB für das Spiel in Darmstadt ausgeschlossen worden. Im Stadion am Böllenfalltor wird es also auf jeden Fall keine Anhänger der Frankfurter geben, dennoch planten zahlreiche Eintracht-Fans, am Samstag nach Darmstadt zu reisen, um dort ihrem Team im Abstiegskampf zumindest räumlich näher zu sein. Eine Idee, die Verantwortlichen bei der Stadt Darmstadt nicht gefiel, und so reifte der Plan, aus Sicherheitsgründen am Wochenende ein 36-stündiges Aufenthaltsverbot für Frankfurt-Sympathisanten in Kraft treten zu lassen. Dazu wird es nun nicht kommen, denn das Verwaltungsgericht Darmstadt kippte die Allgemeinverfügung.

Zuvorgegangen waren sechs Eilanträge von Eintracht-Fans, von denen fünf vom Gericht "für zulässig und in der Sache begründet" bewertet wurden. Eine offizielle Begründung gibt es noch nicht, soll aber laut Gerichtssprecher Jürgen Gasper am Freitag "zeitnah" verkündet werden. "Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung. Das heißt, der Verwaltungsakt kann nicht vollzogen werden." Das heißt, dass nicht alle juristischen Mittel erschöpft sind, denn nun kann die Stadt Darmstadt beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel Beschwerde gegen den Beschluss einlegen. Als letzter Schritt bliebe noch der Gang vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Ob das geschieht, ist derzeit nicht klar. Käme es dazu, dann könnte es erst kurz vor Beginn des Derbys zu einer Entscheidung kommen.

Wenn der Staat das macht, muss er die Verhältnismäßigkeiten wahren. Und das war beim Stadtverbot ganz offensichtlich nicht der Fall.

Stefan Minden

Als Schwachpunkt der städtischen Allgemeinverfügung werteten zahlreiche Juristen, dass der Kreis der Adressaten "völlig unbestimmt" ist und dies in dieser Form nicht rechtens wäre. "Das geht so nicht", sagte Eintracht-Vizepräsident und Anwalt Stefan Minden der Frankfurter Rundschau und monierte dabei, dass "massiv in ein Freiheitsrecht von Bürgern" eingegriffen werde. "Wenn der Staat das macht, muss er die Verhältnismäßigkeiten wahren. Und das war beim Stadtverbot ganz offensichtlich nicht der Fall", meinte Minden, der die Annahme, dass jeder Eintracht-Fan ein potenzielles Sicherheitsrisiko darstelle, nicht akzeptiert, das sei "juristisch nicht haltbar".

Eine ähnliche Auffassung vertrat Eintrachts Finanz-Vorstand Axel Hellmann, dem sauer aufstieß, dass es keine Unterscheidung zwischen gewaltbereiten und allen anderen Fans von Eintracht Frankfurt gegeben hat. "Sie richtet sich damit in unverhältnismäßiger Art und Weise gegen die bloße Gesinnung, mit Eintracht Frankfurt zu sympathisieren, und dies kann nach unserer Auffassung nicht Gegenstand staatlichen Handelns sein", klagte Hellmann.

drm