Bundesliga

Fall Müller: Urteil zugestellt

Revision bis 10. Mai möglich

Fall Müller: Urteil zugestellt

Der nächste Schritt: Heinz Müller bekam das Urteil des Landesarbeitsgericht (Rheinland-Pfalz zugestellt.

Der nächste Schritt: Heinz Müller bekam das Urteil des Landesarbeitsgericht (Rheinland-Pfalz zugestellt. picture-alliance

Rechtlich bindend ist der Spruch noch nicht. Bis zum 10. Mai haben Müller und sein Anwalt Horst Kletke (Frankfurt) Zeit, um Revision einzulegen. Darüber werden er und sein Mandant in den nächsten Wochen beraten, erklärte Kletke dem kicker.

Die vierte Kammer des LAG hatte mit dem Urteil zur mündlichen Verhandlung am 17. Februar den erstinstanzlichen Spruch des Arbeitsgerichtes (ArbG) Mainz abgeändert. Dort hatte der Ex-Torwart des 1. FSV Mainz 05 zunächst auf Prämienzahlungen und Vertragsverlängerung um ein Jahr geklagt. Das sah das Gericht als nicht gerechtfertigt an, stellte aber die Befristung von Verträgen im Profifußball zur Debatte. Daraufhin schwenkten Kletke und Müller um – und siegten. Das LAG hat diesen Spruch nun kassiert, aber eine Revision vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) zugelassen.

Befristungen sind laut LAG durch den sachlichen Grund der Eigenart der Arbeitsleistung gerechtfertigt. Aus dem Juristischen übersetzt heißt das, dass aufgrund der besonderen Verletzungsgefahr im Spitzensport und der Abhängigkeit von Trainern bei der Gesamtbeurteilung eines Spielers befristete Verträge zulässig sind. Vereinen wäre es bei Unbefristung von Verträgen kaum möglich, einen Spieler ordentlich zu kündigen. Kader würden aufgebläht, eine sinnvolle Mannschaftszusammenstellung quasi unmöglich gemacht. Die außergewöhnlich hohe Vergütung im Profifußball verschiebe den Bewertungsmaßstab im Vergleich zu "normalen Arbeitnehmern". Heißt: Ein im sechs- oder siebenstelligen Bereich verdienender Profi ist im Prinzip nicht so schutzwürdig wie "Otto Normalverbraucher", der von der gegen Befristungen tendierenden EU-Teilzeitrichtlinie aus dem Jahr 1998 profitieren soll.

Auszüge aus Müllers Vertrag untermauern diese Argumentation. So verfügte der 37-Jährige nach seiner Verlängerung am 7. Mai 2012 über ein Jahres-Grundgehalt von 420.000 Euro. Dazu kommen Prämien von 8000 Euro pro Punkt bei Startelfeinsatz oder mindestens 45 Minuten Spielzeit. Im Klassenerhaltsfall erhöht sich diese Prämie um 1000 auf dann 9000 Euro. Oder anders gerechnet: Hätte Müller in seiner letzten Saison 2013/14 in Mainz alle Spiele gemacht, hätte er bei 53 Mainzer Punkten mit 477.000 Euro Prämien ein Jahressalär von 897.000 Euro eingefahren.

Dazu kam es aber nicht, weil ihn der damalige Trainer Thomas Tuchel nach einem Vorfall im Auswärtsspiel in Augsburg zur U23 verbannte. Müller hatte sich nach Leistenproblemen fit gemeldet, erklärte aber in der Pause, dass er vom Feld müsse. "Das ist eine fucking Schande", hatte Tuchel damals laut Aktenlage getobt. Auch in dieser streitbaren Aussage des heutigen BVB-Coaches sah das LAG keinen Hinweis darauf, dass Müller in der Folge weggemobbt wurde. Treuwidriges Verhalten hieße der Begriff korrekt im Amtsdeutsch.

Müller ging in der Folge vors ArbG, weil sich sein Kontrakt bei 23 Bundesligaeinsätzen um ein Jahr verlängert hätte. Nach seiner Verbannung sah er sich der sportlichen Möglichkeit beraubt, diese Option wahrnehmen zu können. Auch eine spätere Einlassung Tuchels, Müller habe "keine Chance mehr", ist nach Auffassung des LAG ungeeignet, treuwidriges Verhalten herzuleiten.

Benni Hofmann