Bundesliga

Urteil: Berater dürfen nicht an Minderjährigen verdienen

Urteil im Prozess zwischen DFB und Berateragentur Rogon

Urteil: Berater dürfen nicht an Minderjährigen verdienen

Mit Jugendlichen, hier Rapid Wien beim Mercedes-Benz-Junior-Cup 2016 in Stuttgart, dürfen Spielerberater nicht Geld verdienen.

Mit Jugendlichen, hier Rapid Wien beim Mercedes-Benz-Junior-Cup 2016 in Stuttgart, dürfen Spielerberater nicht Geld verdienen. imago

Das "DFB-Reglement für Spielervermittlung" das der DFB als Vorgabe der FIFA im April 2015 übernommen hatte, besteht im Wesentlichen aus sieben Kernpunkten. Diese führten zum Rechtsstreit zwischen dem Verband und den Klägern. Die "Rogon Sportmanagement", eine der größten Vermittlungsagenturen in Deutschland, klagte auch im Namen anderer Agenturen gegen die Einführung der neuen Regeln, weil die Branche darin einen unzulässigen Eingriff in die Dienstleistungsfreiheit sah.

Ende April 2015 wurde dem DFB die Einführung von vier dieser neuen Regelungen durch ein Urteil des Landgerichts Frankfurt untersagt. Sowohl der DFB als auch Rogon Sportmanagement legten gegen den Richterspruch aber Revision ein.

Mit dem am Dienstag getroffenen Urteil sprach das OLG Frankfurt beiden Seiten teilweise Recht zu. Am wichtigsten aus Sicht des DFB ist die Bestätigung des Verbots, für die Vermittlung minderjähriger Spieler Geld zu kassieren. Dieses Verbot wurde im vergangenen Jahr vom Landgericht Frankfurt zunächst wieder kassiert. Mit diesem Verbot aber "verfolge der DFB grundsätzlich den legitimen Zweck des Minderjährigenschutzes", urteilte das OLG nun. "Es solle verhindert werden, dass minderjährige Fußballspieler primär durch finanzielle Anreize Transfers abschießen und ohne gesicherte Perspektive aus dem Ausland nach Deutschland gebracht werden."

Berater müssen sich nicht "den Statuten und Reglements der Verbände unterwerfen"

Allerdings wurde dem DFB weiterhin die Umsetzung einzelner Richtlinien des neuen Reglements untersagt. Besonders wichtig aus Sicht der Berater-Branche: Sie muss sich auch künftig nicht "den Statuten und Reglements der Verbände unterwerfen", das heißt: Einzelne Vermittler müssen sich auch wie bisher nicht beim DFB registrieren, um ihrer Tätigkeit nachgehen zu können. Auch ein erweitertes Führungszeugnis werden sie in Zukunft nicht vorlegen müssen. Der DFB hatte dies gefordert, das Gericht aber hält diesen Punkt für unzulässig und schlechterdings "unmöglich".

Überhaupt nicht schmecken dürfte der Beraterbranche die Bestätigung der neuen Vorgabe, die Vereine und Profis definitiv dazu verpflichtet, alle Vergütungen und Zahlungen an Spielerberater beim DFB offenzulegen. Der Verband verfolge damit "das als legitim anzusehende Ziel der Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Spielervermittlungen. Hinter diesem Ziel stehe der legitime Zweck, die Vermittlung von Sportlern primär an sportlichen, nicht jedoch finanziellen Interessen auszurichten", heißt es in dem Urteil.

jer/dpa