Das Arbeitsgericht Mainz hatte am 19. März geurteilt, dass das Arbeitsverhältnis des früheren Torhüters bei Mainz nicht geendet habe. Müller hatte seinen Vertrag mit den Rheinhessen im Sommer 2012 um zwei Jahre verlängert. Nach seiner Degradierung in Mainz und dem Ablauf dieses Kontraktes klagte er auf "Feststellung des Fortbestandes als unbefristetes Arbeitsverhältnis" - und bekam Recht.
Im Kern geht es um die Frage, ob bei Fußballprofis eine Sachbefristung zulässig ist. Das Gericht hatte dies verneint. "Die Eigenart der Arbeitsleistung als Profifußballspieler rechtfertigt als solche nicht eine Befristung des Vertrags", hieß es in der Erklärung des Gerichts. FSV-Präsident Harald Strutz hatte unmittelbar nach Veröffentlichung des Urteils Berufung angekündigt.
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Eine Gerichtssprecherin hatte erklärt, dass das Urteil "durchaus eine Bedeutung über diesen Einzelfall hinaus haben" könnte. "Sollte das Urteil, das auch im internationalen Fußball für Aufsehen sorgt, in zweiter Instanz bestätigt werden, hätte dies erhebliche Folgen für geltende Profiverträge, aber auch für die Personalplanungen in deutschen Profiklubs", stellt die Anwaltskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek in ihrer Mitteilug zu Recht fest. Wenn das Urteil in der nächsten (Landesarbeitsgericht) und übernächsten Instanz (Bundesarbeitsgericht) Bestand hätte, dann "wäre das eine Katastrophe", hatte Heribert Bruchhagen, Vorstandsvorsitzender von Eintracht Frankfurt, erklärt.