Bei der Verhandlung ging es um insgesamt drei Fälle: Vor dem Bundesliga-Spiel beim SC Paderborn am 4. Februar und kurz vor der Halbzeit der Partie bei Eintracht Frankfurt am 28. Februar wurden im Hamburger Fanblock jeweils Bengalische Feuer abgebrannt. Zudem wurde in Paderborn zwei Benaglos in Richtung des Spielfeldes geworfen.
Außerdem wurde während des Derbys gegen Hannover 96 am 7. Februar wurde im Stadion ein Rauchtopf gezündet. Der HSV hat dem Urteil zugestimmt, somit es rechtskräftig und 10.000 Euro werden fällig.