Bundesliga

Park oder Bengtsson - wer darf spielen?

Mainz: "Luxuslösung" Linksverteidiger

Park oder Bengtsson - wer darf spielen?

Behält er seinen Platz im Team von Trainer Martin Schmidt? Jo-Hoo Park (li.)

Behält er seinen Platz im Team von Trainer Martin Schmidt? Jo-Hoo Park (li.) imago

Joo-Ho Park steigerte sich gegen die Fohlen, nachdem er vor dem 0:1 Ibrahima Traoré zu viel Zeit beim Flanken gegeben hatte. "Er hat es im Lauf des Spiels immer besser gemacht. In der zweiten Halbzeit war er stabil, zudem in des Gegners Hälfte gut. Er ist oft hinterlaufen und hat gute Flanken geschlagen", lobt Schmidt den Südkoreaner, der den grippegeschwächten Pierre Bengtsson vertreten hatte.

Für die Partie in Augsburg könnte der Schwede wieder eine Option sein. "Bei Pierre müssen wir die letzten Einheiten abwarten. Er kann nur in die Startelf, wenn er zu 100 Prozent fit ist." Seit Dienstag ist der Winterneuzugang vom FC Kopenhagen wieder im Training. Bis zu seinem krankheitsbedingten Ausfall stand er in jeder Partie in der Startelf, zeigte sich aber nach hervorragendem Start gerade in Dortmund (2:4) und Hoffenheim (0:2) in einem kleinen Tief. Auch gegen Eintracht Frankfurt (3:1) sah der 26-Jährige, der gefährliche Standards im Fuß hat, beim Gegentor nicht gut aus.

Spielersteckbrief J.-H. Park
J.-H. Park

Park Joo-Ho

Spielersteckbrief Bengtsson
Bengtsson

Bengtsson Pierre

Spielersteckbrief Jara
Jara

Jara Gonzalo

Spielersteckbrief Junior Diaz
Junior Diaz

Diaz Campbell Junior Enrique

Trainersteckbrief Schmidt
Schmidt

Schmidt Martin

1. FSV Mainz 05 - Vereinsdaten
1. FSV Mainz 05

Gründungsdatum

16.03.1905

Vereinsfarben

Rot-Weiß

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Sorgen muss sich Schmidt dennoch keine machen. Der Schweizer hat neben Park und Bengtsson auch noch Junior Diaz, in der Hinrunde unangefochtener Stammspieler, und Gonzalo Jara im Kader, die den Linksverteidiger geben können. "Die linke Seite ist bei vielen eine Baustelle", erklärt der Trainer. "Bei uns ist es so, dass wir da gute Varianten haben, das ist eine Luxuslösung."

Rauchbomben kosten 7500 Euro

Derweil wurde bekannt, dass die Mainzer wegen Rauchbomben im Fanblock eine Geldstrafe in Höhe von 7500 Euro bezahlen müssen. Dieses Urteil fällte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) am Freitag. FSV-Anhänger hatten das verbotene Feuerwerk bei der 2:4-Niederlage der Rheinhessen im Bundesliga-Spiel am 13. Februar gezündet. Mainz hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

Benjamin Hofmann