Bundesliga

Köln stimmt DFB-Strafantrag nicht zu

DFB ermittelt wegen Fan-Fehlverhalten

Köln stimmt DFB-Strafantrag nicht zu

Einer von drei Auslösern der DFB-Ermittlungen: das Fehlverhalten einiger FC-Fans beim Pokalspiel in Duisburg.

Einer von drei Auslösern der DFB-Ermittlungen: das Fehlverhalten einiger FC-Fans beim Pokalspiel in Duisburg. imago

Wie die "Geißböcke" am Freitagnachmittag in einer Pressemitteilung erklärten, stimme man dem angedachten Strafmaß nicht zu und habe daher eine mündliche Verhandlung beantragt. Zur Wahrung seiner Interessen schaltete der FC den Sportrechtler Christoph Schickhardt ein.

Der FC machte zum Inhalt des Strafantrags keine detaillierten Angaben, da es sich um ein laufendes Verfahren handele. Ein Teilausschluss der Fans werde aber vom Kontrollausschuss "aktuell" nicht gefordert. Die beantragte Strafe hält der FC dennoch für unverhältnismäßig, weil "unter anderem die erfolgreichen Anstrengungen des FC, Täter aus Duisburg zu ermitteln, vom Kontrollausschuss nicht ausreichend strafmildernd berücksichtigt werden".

Köln war bei einer Anhörung in Frankfurt vor einigen Tagen von seinem Justiziar Oliver Zierold vertreten worden. Nun stellte der Kontrollausschuss dem Klub den Strafantrag schriftlich zu.

Auslöser der DFB-Ermittlungen war das Fehlverhalten von Teilen der FC-Fans beim Pokalspiel in Duisburg (28. Oktober 2014) sowie bei den Ligaspielen in Frankfurt (4. Oktober) und in Leverkusen (29. November). Diese drei Vorfälle fielen noch in die Bewährungszeit der Geißböcke.

Der FC war im März 2014 zu einer Geldstrafe und zu einem Teilausschluss der Zuschauer bei zwei Heimspielen verurteilt worden. Der Teilausschluss war damals allerdings zur Bewährung ausgesetzt worden. Die Bewährungszeit betrug neun Monate und wäre am 19. Dezember 2014 ausgelaufen.

Obwohl es also während der Bewährungszeit zu einem neuerlichen Fehlverhalten von Teilen der FC-Fans kam, wird in dem Strafantrag nach Klubangaben derzeit kein Widerruf der Bewährung gefordert und damit auch kein Teilausschluss der Zuschauer. Wann über den Strafantrag mündlich verhandelt wird, steht noch nicht fest.

Jan Reinold