Bundesliga

FIFA: Rot für Kühne & Co.

Beteiligungen von Investoren an Transferrechten untersagt

FIFA: Rot für Kühne & Co.

Nach den neuen Bestimmungen der FIFA kann der Hamburger SV keinen Investor wie Klaus-Michael Kühne mehr beteiligen.

Nach den neuen Bestimmungen der FIFA kann der Hamburger SV keinen Investor wie Klaus-Michael Kühne mehr beteiligen. imago

Ein zwei Tage vor Weihnachten verschicktes Schreiben der FIFA an ihre Mitgliedsverbände sowie an die in der ECA vereinten europäischen Klubs, die in der EPFL zusammengeschlossenen europäischen Ligen und die Welt-Spielergewerkschaft FiFPRO sorgt für große Diskussionen. Mit dem "Zirkular Nr. 1464" wird mit sofortiger Wirkung die Beteiligung von Investoren an Transferrechten untersagt!

Das neue "Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern: Dritteigentum an wirtschaftlichen Spielerrechten (TPO)" platzt damit mitten in die noch bis zum 2. Februar laufende Transferperiode II. Die neuen Bestimmungen greifen bereits seit dem 1. Januar. In einer Übergangsregelung dürfen bestehende Verträge, die unter das neue Verbot fallen, bis zu ihrem Ablauf erhalten bleiben. Eine Vertragsverlängerung in der bisherigen Form ist jedoch untersagt. Verträge mit Spielern, die zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 30. April 2015 unter Beteiligungen von Investoren bei Abtretung von Teilen künftiger oder der kompletten Transfersummen geschlossen werden, dürfen in einer Übergangslösung nicht länger als ein Jahr dauern.

zum Thema

Mit diesen neuen Bestimmungen hat die FIFA dem Engagement von Investoren wie Klaus-Michael Kühne einen Riegel vorgeschoben. Kühne hat in den vergangenen Jahren dem Hamburger SV die Verpflichtung mehrerer Spieler finanziert und sich im Gegenzug eine Beteiligung an den Ablösesummen bei einem Weitertransfer der Spieler gesichert.

Doch Investoren wie Kühne sind nicht der Anstoß für die neuen Bestimmungen. Das FIFA-Exekutivkomitee hatte auf einer Tagung am 25./26. September die Grundsatzentscheidung getroffen, Dritteigentum an wirtschaftlichen Spielerrechten angesichts einer besorgniserregenden Entwicklung zu verbieten. Vor allem in Südamerika ist es seit Jahren an der Tagesordnung, dass Agenturen und Berater die Transfer- und Persönlichkeitsrechte an Spielern oft schon im Jugendalter halten. In Europa und den USA existieren mehrere Spielerfonds, das Interesse der Anleger zielt auf möglichst viele Transfers ab, um über die Entschädigungen Rendite zu erzielen. Darüber, so die Erkenntnis einer auf dem FIFA-Kongress am 11. Juni 2014 gegründeten Arbeitsgruppe, nehmen Investoren, Agenturen sowie einige Spielerberater direkt Einfluss auf Klubs und den Fußball.

DFVV-Vorstandsmitglied Kroth begrüßt Entscheidung

Die neuen Bestimmungen verabschiedete die FIFA-Exekutive am 19. Dezember. Der frühere Bundesligaprofi und Nationalspieler Thomas Kroth begrüßt in seiner Funktion als Vorstandsmitglied der Deutschen Fußballspielervermittler- Vereinigung (DFVV) diese Entscheidung. Kroth, der mit seiner Agentur Pro Profil unter anderen Welttorhüter Manuel Neuer und die meisten japanischen Bundesligaprofis betreut, sagte dem kicker: "Die DFVV ist in jeder Hinsicht für Transparenz und in dem speziellen Thema gegen jeden Einfluss von Investoren auf Transfers."

Die neuen Bestimmungen verbieten unter Androhung von Sanktionen sowohl den Vereinen als auch den Spielern Verträge mit einer Drittpartei, die dieser "einen gänzlichen oder partiellen Anspruch auf eine Entschädigung, die bei einem künftigen Transfer eines Spielers von einem Verein zu einem anderen fällig wird, oder beliebige Rechte im Zusammenhang mit einem künftigen Transfer oder einer Transferentschädigung gewährt." Bis Ende April müssen alle bestehenden Verträge, die unter diese Bestimmungen fallen, im Transferabgleichsystem (TMS) der FIFA verzeichnet werden. Dabei sind die Vereine verpflichtet, alle Details offenzulegen, vor allem die Form der Beteiligung des Investors.

Rainer Franzke