Bundesliga

Kein Wiederholungsspiel nach Kießlings Phantomtor

TSG reagiert enttäuscht auf Urteil des DFB-Sportgerichts

Kein Wiederholungsspiel nach Kießlings Phantomtor

Gefragte Zeugen des Phantomtors: Stefan Kießling und Rudi Völler am Montag in Frankfurt.

Gefragte Zeugen des Phantomtors: Stefan Kießling und Rudi Völler am Montag in Frankfurt. Getty Images

"Das DFB-Sportgericht ist ein unabhängiges. Wir machen hier keine Entscheidungen, damit sie dem DFB, der DFL oder der FIFA gefallen", hatte Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, zu Beginn der mündlichen Verhandlungen um 10.30 Uhr betont . Trotzdem entspricht das Urteil den Richtlinien des Weltverbandes: Die Tatsachenentscheidung des Referees wurde geschützt, einem Wiederholungsspiel eine Absage erteilt. Es habe keinen Regelverstoß durch Schiedsrichter Dr. Felix Brych gegeben, begründete das Sportgericht sein Urteil.

"Die Frage ist nicht, ob uns das Urteil unter sportlichen Gesichtspunkten gefällt oder nicht. Unter rechtlichen Gesichtspunkten gibt es aber keine Alternative", so Lorenz: "Es gibt keine Grundlage für den Einspruch. Die Tatsachenentscheidung war zwar falsch, sie ist aber unumstößlich. Die falsche Tatsachenentscheidung gehört zum System."

Die FIFA hatte bereits die Beachtung von Regel fünf angemahnt, die Entscheidungen des Schiedsrichters als "endgültig" verfügt. In Paragraf 14 der DFL-Spielordnung steht außerdem, dass rechtskräftige Entscheidungen zu Spielwiederholungen "zur abschließenden Beurteilung" der FIFA vorgelegt werden müssen.

Brych: "Ich habe den Ball aus den Augen verloren"

Bereits vor 12 Uhr waren alle Zeugen angehört sowie die Plädoyers der beteiligten Parteien vorgetragen worden. Brych erklärte, das Phantomtor, das Stefan Kießling in der 70. Minute produzierte, indem er den Ball zum zwischenzeitlichen 2:0 durchs Außennetz hindurch köpfte , nicht in Gänze wahrgenommen zu haben. "Ich habe gedacht, der Ball geht am Tor vorbei. Ich habe den Ball aus den Augen verloren durch eine Sichtbehinderung. Danach habe ich gesehen: Der Ball lag im Tor." Nach Rücksprache mit den Assistenten erkannte er das vermeintliche Tor an - Linienrichter Stefan Lupp habe ihm zustimmend zugenickt.

Hallo Herr Kießling, jetzt haben Sie ja endlich mal eine Einladung vom DFB bekommen.

Hans E. Lorenz zu Stefan Kießling

Kießling selbst hatte schon mehrfach betont, die Szene nicht genau gesehen zu haben, und damit die Kritik einiger Beteiligten auf sich gezogen. In Frankfurt beschrieb der Torjäger, von Lorenz launig begrüßt ("Jetzt haben Sie endlich mal eine Einladung vom DFB bekommen"), den Moment so: "Ich sehe den Ball Richtung Außennetz fliegen, die Sicht war versperrt, ich sehe den Einschlag nicht, aber dass der Ball dann im Tor war. Der erste Gedanke war, dass der Torwart ihn noch selbst reingemacht hat. Ich habe an alles gedacht, aber an ein Loch im Netz nicht wirklich."

Brych: Kießling äußerte Zweifel an der Flugbahn

Bevor Brych wieder anpfiff, unterhielt er sich noch kurz mit dem Phantomtorschützen. Worüber? "Sinngemäß hat er Zweifel an der Flugbahn des Balles geäußert", so der Referee aus München. "Er hat nicht gesagt, dass es kein Tor war." Die ebenfalls geladenen Hoffenheimer Platzwarte hatten am Montag keine Erklärung für das Loch im Netz.

kicker-Kommentar

Während Anton Nachreiner, der Vorsitzende des DFB-Kontrollausschusses gegen ein Wiederholungsspiel plädierte, weil kein Regelverstoß durch Brych vorliege ("Die FIFA hat die Tür total zugemacht"), sprach der Hoffenheimer Anwalt Dr. Markus Schütz letztlich vergebens von "Absurdität": Das Phantomtor stehe auf einer anderen Ebene als die unantastbare Tatsachenentscheidung.

Einspruch? Die TSG überlegt noch

Gegen das Urteil kann die TSG binnen einer Woche Einspruch beim DFB-Bundesgericht einlegen. "Wir sind natürlich enttäuscht, akzeptieren das Urteil aber zunächst einmal", sagte Profifußball-Leiter Alexander Rosen. "Ob wir Berufung einlegen werden, kann ich noch nicht sagen. Das werden wir prüfen und mit der Geschäftsführung abstimmen."