Bundesliga

Tendenz spricht gegen Wiederholungsspiel

FIFA muss eingeschaltet werden

Tendenz spricht gegen Wiederholungsspiel

Geflicktes Netz in Hoffenheim: Mit dieser kleinen Ausbesserung wäre alles nicht passiert.

Geflicktes Netz in Hoffenheim: Mit dieser kleinen Ausbesserung wäre alles nicht passiert. imago

Der Protest der TSG Hoffenheim gegen die Spielwertung (1:2 für Leverkusen) ist mittlerweile eingegangen, die Bearbeitungsgebühr von 500 Euro wurde hinterlegt. Nun muss das DFB-Sportgericht über den weiteren Weg entscheiden, ob die Partie neu angesetzt werden kann oder nicht.

Hier verbirgt sich das erste Problem. Einen schnellen Richterspruch kann es nicht geben. Denn der DFB-Bundestag in der kommenden Woche bringt eventuelle personelle Änderungen im Gremium mit sich, so lange will man auf jeden Fall warten, schon allein um Kontinuität zu garantieren. Dies bestätigte DFL-Geschäftsführer Andreas Rettig am Samstag gegenüber Sky-TV: "Herr Koch (DFB-Vizepräsident Rainer Koch, d. Red.), der Herr des Verfahrens beim DFB, beabsichtigt, dass es erst nach dem Bundestag, der am Donnerstag und Freitag stattfindet und bei dem es zu personellen Veränderungen kommen könnte beim Sportgericht und beim Bundesgericht, zu einem finalen Ergebnis erst in der übernächsten Woche kommen kann."

Das zweite Problem: Leverkusen profitierte zwar vom Irrtum, darf aber gleichzeitig nicht Opfer der Verfehlungen des Platzvereins und des Schiedsrichters werden. Hier gilt es also, behutsam die Fakten abzugleichen. Eine partielle Wiederholung ab der 70. Minute ist übrigens nicht möglich, sie wäre es nur, wenn die Partie abgebrochen worden wäre. Dass alle Welt nach einer Neuansetzung schreit, muss nicht bedeuten, dass es eine gibt. Die Frage muss lauten: Ist diese Neuansetzung durch die Statuten gedeckt? Und da steht zunächst ein dickes, fettes NEIN!

Denn der DFB kann letztlich nicht ohne den Segen der FIFA entscheiden, dass ein Spiel wiederholt werden kann. Der Weltverband muss bei diesem Sachverhalt zwingend eingeschaltet werden. Bereits mehrfach kassierte die FIFA in den vergangenen Jahren Urteile auch des DFB in Sachen Neuansetzung, es blieb dann immer bei der Wertung des umstrittenen Spiels.

Am Samstag nahm dann auch der DFB Stellung zu dem Thema. "Dass ein solches Phantomtor als ungerecht empfunden wird, können wir alle absolut nachvollziehen. Der reflexartige Ruf nach einer Wiederholung des Spiels ist verständlich, aber wir wissen aus der Vergangenheit auch, wie sehr die FIFA die Tatsachenentscheidung eines Schiedsrichters schützt", sagte Koch, beim DFB zuständig für Rechts- und Satzungsfragen.

"Ich glaube, dass die Tatsachenentscheidung in unserem Lande - und mag sie hier und da noch so ungerecht sein - ein sehr hohes Gut ist", fügte Rettig an.

Koch gab zu bedenken, dass der Verband nicht völlig autonom handeln kann: "Entscheidend ist für uns, welche Möglichkeiten uns die sportrechtlichen Statuten und Vorgaben überhaupt geben, denn letztlich ist die FIFA bei einer solchen Entscheidung maßgeblich."

Frank Lußem

Die Spielordnung im Wortlaut

In der Spielordnung der Deutschen Fußball Liga (DFL) heißt es zu Spieleinsprüchen und Wiederholungen:

Paragraf 13: Einsprüche gegen die Wertung von Bundesspielen müssen innerhalb von zwei Tagen nach Ablauf des Tages, an dem das Spiel stattgefunden hat, bei der DFB-Zentralverwaltung schriftlich eingelegt und in kurzer Form begründet werden. In besonderen Fällen kann der Ligaverband und bei Spielen um den DFB-Vereinspokal der Spielausschuss die Einspruchsfrist abkürzen. Der Einspruch kann nur mit Zustimmung des DFB-Kontrollausschusses zurückgenommen werden. Einsprüche gegen die Spielwertung können unter anderem mit folgender sachlicher Begründung erhoben werden: (...) Regelverstoß des Schiedsrichters, wenn der Regelverstoß die Spielwertung als verloren oder unentschieden mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst hat. Über den Einspruch entscheidet in erster Instanz das Sportgericht, als Berufungsinstanz das Bundesgericht.

Paragraf 14: Wird auf Spielwiederholung gemäß § 17 Nr. 2 c) der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung erkannt, wird die rechtskräftige Entscheidung zur abschließenden Beurteilung der FIFA vorgelegt.