In einer 90-minütigen mündlicher Verhandlung hatte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) am Dienstag noch die Sperre von drei Spielen für Lewandowski bestätigt. Grund war eine Rote Karte nach hartem Einsteigen gegen den Hamburger Per Skjelbred bei der 1:4-Heimpleite der Dortmunder am 9. Februar. "Herr Lewandowski hat durchgezogen und nicht zurückgezogen. Er hat das Verletzungsrisiko bei sich und seinem Gegenspieler in Kauf genommen", begründete der Sportgerichtsvorsitzende Hans E. Lorenz das Urteil wegen "rohen Spiels".
BVB-Geschäftsführer Hans-Joachim Watzke sah schon in einem ersten Statement in der Verhandlung "alle wesentlichen Anklagepunkte" gegen Lewandowski widerlegt. Dem entsprechend gehen die Dortmunder nun ein zweites Mal gegen das Strafmaß vor.
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Angesetzt ist die Verhandlung vor dem DFB-Bundesgericht für Freitag, den 1. März. Damit fehlt der Lewandowski dem deutschen Meister in jedem Fall im Sonntag-Spiel bei Borussia Mönchengladbach, nachdem er bereits beim 3:0 gegen Eintracht Frankfurt einen Teil seiner Sperre abgesessen hatte. Verhandelt wird daher noch, ob der Pole am 2. März im Spiel des BVB gegen Hannover 96 mitwirken darf. Im Viertelfinalspiel des DFB-Pokals beim FC Bayern zwei Tage vor der Verhandlung ist Lewandowski ohnehin spielberechtigt.