Bundesliga

"Sicheres Stadionerlebnis" - Die Eckpunkte des Konzeptpapiers

Zehn Kernpunkte zum Thema Sicherheit

"Sicheres Stadionerlebnis" - Die Eckpunkte des Konzeptpapiers

Viele Punkte des Papiers "Sicheres Stadionerlebnis" rufen bei Fans und Vereinen Widerstand hervor.

Viele Punkte des Papiers "Sicheres Stadionerlebnis" rufen bei Fans und Vereinen Widerstand hervor. kicker

■ 1. Die bereits existierenden Sicherheitsvorschriften werden weitestgehend Bestandteil der Lizenzierungsordnung. Diese wird von der DFL überprüft, die dann auch Vertragsstrafen verhängen kann.

■ 2. Bei Verstößen gegen Sicherheitsrichtlinien sollen die an die Vereine auszuschüttenden Fernsehgelder ganz oder zum Teil einbehalten werden.

■ 3. Die Sicherheitsbeauftragten der Vereine müssen auch bei jedem Auswärtsspiel im Einsatz sein. Die Stadionsprecher können, in Abstimmung mit dem gastgebenden Verein, ebenfalls bei Auswärtsspielen zum Einsatz kommen.

■ 4. Analog zur Bewertung der Nachwuchsleistungszentren soll von DFB und DFL ein Zertifikat "Sicheres Stadionerlebnis" entwickelt werden.

■ 5. Eine aufgabenspezifische Schulung der Ordner soll verbindlich im Lizenzierungsverfahren vorgeschrieben werden.

■ 6. Positives Fanverhalten soll belohnt, die Kommunikation intensiviert werden. Gleichzeitig soll, wie bei der Sicherheitskonferenz beschlossen, die im Jahr 2007 erfolgte Reduzierung der Geltungsdauer von Stadionverboten von maximal fünf auf maximal drei Jahre rückgängig gemacht werden. Die Betroffenen sollen vor einem Stadionverbot angehört werden.

■ 7. Fanklubs, die nicht bereit sind, sich mit "ihrem Verein" auf eine Vereinbarung zu verständigen, sollen keine Eintrittskarten mehr erhalten. Bei Verstößen gegen die Vereinbarung sollen Privilegien wie für Banner und Blockfahnen, hinter denen oft Pyrotechnik entzündet wird, schrittweise entzogen werden.

■ 8. Bei wiederholten Verstößen von Fans bei Auswärtsspielen ihres Vereins könnte das Kartenkontingent für die Gastmannschaft von zehn auf fünf Prozent reduziert und nur noch Sitzplätze zur Verfügung gestellt werden.

■ 9. In Abstimmung mit dem DFB soll dem Sportgericht die Möglichkeit eröffnet werden, Strafen gegen Vereine auch auf Bewährung auszusprechen. Auch bei der Strafzumessung könnte es Erleichterungen geben, wenn sich der Klub aktiv an der Tätersuche beteiligt. Vertreter des Ligaverbandes sollen in die Arbeit des DFB-Kontrollausschusses eingebunden werden.

■ 10. Für die Prävention werden DFB und Liga, wie schon in Berlin angekündigt, im Rahmen der Drittelfinanzierung ihren Zuschuss für Fan-Projekte auf 50 Prozent erhöhen. Darüber hinaus sollen zusätzliche Mittel für Studien und Untersuchungen zur Verfügung gestellt werden.