Bundesliga

Eintracht akzeptiert milderes Urteil

Frankfurt: DFB-Bundesgericht vermindert Strafmaß

Eintracht akzeptiert milderes Urteil

Zum Saisonauftakt gegen Leverkusen darf Eintracht Frankfurt 26.500 Sitzplatztickets an ihre eigenen Anhänger verkaufen.

Zum Saisonauftakt gegen Leverkusen darf Eintracht Frankfurt 26.500 Sitzplatztickets an ihre eigenen Anhänger verkaufen. imago

Im ersten Bundesliga-Heimspiel gegen Bayer Leverkusen (24. August) dürfen die Frankfurter 26.500 Tickets an ihre eigenen Anhänger (nur Sitzplätze) sowie 5000 Karten an die Fans des Gegners verkaufen. Das entschied das Bundesgericht am Montag nach einer rund sechsstündigen, mündlichen Berufungsverhandlung.

Das Urteil des Bundesgerichts hatte den Verkauf von nur 15000 Karten an Frankfurter und 5000 an Leverkusener zugelassen. Die ursprünglich verhängte Geldstrafe von 50000 Euro erhöhte das Bundesgericht auf 100000 Euro. Eintracht Frankfurt hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Tickets personalisiert sind. Public Viewing auf dem Stadion- oder Vereinsgelände bleibt weiterhin untersagt.

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Eintracht Frankfurt - Vereinsdaten
Eintracht Frankfurt

Gründungsdatum

08.03.1899

Vereinsfarben

Rot-Schwarz-Weiß

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Den Durchbruch brachte zuvor ein zweistündiges Rechtsgespräch der Verfahrensbeteiligten. "Die Schwierigkeit des Verfahrens gebietet ein offenes Gespräch", erklärte DFB-Justiziar Eilers die lange Dauer. "Es war ein harter Kampf. 100 Seiten Schriftverkehr liegen auf dem Tisch. Jeder Stein ist umgedreht", meinte Eintracht-Anwalt Christoph Schickhardt.

In der Beweisaufnahme hatten die Frankfurter noch einmal ausgiebig versucht, sich gegen eine Kollektivstrafe zu wehren. "Das ist ungerecht und unsportlich. Sie beschädigt Eintracht Frankfurt und die Marke Bundesliga und schießt weit über ein gewolltes Maß hinaus", sagte Schickhardt. Vereine könnten, besonders in Auswärtsspielen, nicht für die Verfehlungen von Fans verantwortlich gemacht werden. Schickhardt: "Dort haben wir keine Handhabe. Da gibt es keine Verschuldenshaftung."

Geahndet wurden die Vorkommnisse in den Partien bei Alemannia Aachen, beim Karlsruher SC und gegen 1860 München. In Aachen hatten Frankfurter Zuschauer eine abgebrochene Sitzschale, eine Leuchtrakete und einen gefüllten Bierbecher auf das Spielfeld geworfen sowie bengalische Feuer gezündet.

Nach dem Heimspiel gegen München waren einige Anhänger des Aufsteigers - teilweise mit Leuchtfeuer in den Händen - auf den Platz gelaufen. In Karlsruhe waren etwa 400 Frankfurter Zuschauer in den Eingangsbereich gestürmt, zudem war eine große Menge Pyrotechnik gezündet worden.

Eintracht akzeptiert Urteil

Am Dienstag gaben die Hessen bekannt, dass sie das reduzierte Strafmaß akzeptieren werden. "Für Eintracht Frankfurt stellen Zuschauerausschlüsse nach wie vor kein geeignetes Sanktionsmittel zur Bestrafung des Fehlverhaltens von Anhängern dar" hieß es in einer Pressemitteilung. Gleichwohl wolle der Fußball-Bundesligist "aus Respekt vor der Sportgerichtsbarkeit" und vor allem aus Gründen der "rechtlichen und organisatorischen Klarheit" keine weiteren Rechtsmittel gegen den Entscheid vom Montag einlegen.

Eine weitere Verlagerung der gerichtlichen klärung "hätte für Eintracht Frankfurt kaum kalkulierbare wirtschaftliche und planerische Risiken nach sich gezogen", erklärte der Verein. Das Urteil würde die Eintracht auch so schon "hart treffen".