Bundesliga

Bruchhagen: Kampf durch "alle Instanzen"

FC Bayern und Jahn müssen zahlen - Eintracht-Einspruch

Bruchhagen: Kampf durch "alle Instanzen"

Bengalische Feuer: Frankfurter Fanblock am 34. Spieltag in Karlsruhe.

Bengalische Feuer: Frankfurter Fanblock am 34. Spieltag in Karlsruhe. imago

Die Eintracht akzeptiert den Zuschauer-Teilauschluss beim Bundesligastart am 25. oder 26. August gegen Bayer Leverkusen nicht. Nachdem das DFB-Sportgericht am Mittwoch im schriftlichen Einzelrichterverfahren durch den Vorsitzenden Hans E. Lorenz die Hessen verurteilt hat, legte die Eintracht umgehend Einspruch ein. Somit wird es zu einer noch nicht terminierten mündlichen Verhandlung kommen.

Das Sportgericht war zuvor dem Antrag des DFB-Kontrollausschusses gefolgt und hatte die Eintracht wegen der Vorkommnisse während der letzten drei Spiele der abgelaufenen Saison neben einer Geldstrafe in Höhe von 50.000 zu einem Zuschauer-Teilausschluss verurteilt.

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Demnach dürfen gegen Bayer Leverkusen nur 15.000 Heim- und bis zu 5000 Gästefans eingelassen werden. Die Stehplatzbereiche müssen geschlossen bleiben. Public Viewings auf dem Stadion- oder Vereinsgelände sind zudem untersagt.

Bruchhagen: Kampf durch "alle Instanzen"

Der Frankfurter Vorstandsvorsitzende Heribert Bruchhagen hat im Kampf gegen das Urteil einen Gang durch "alle Instanzen" angekündigt: "Wenn der DFB Zuschauerausschlüsse zum Regelstrafmaß macht, nehmen nicht nur die betroffenen Vereine, sondern der gesamte Fußball dauerhaft großen Schaden."

Das Sportgericht hat auch die Strafanträge des Kontrollausschusses gegen Bayern München und Zweitliga-Aufsteiger Jahn Regensburg in erster Instanz bestätigt.

Der Rekordmeister muss wegen des Einsatzes von Pyrotechnik der Fans 40.000 Euro zahlen, Regensburg 10.000 Euro. Beide Klubs haben 24 Stunden Zeit für einen Einspruch. Das Urteil gegen Dynamo Dresden (13.000 Euro Geldstrafe beantragt) steht noch aus.

Weitere DFB-Urteile stehen noch bevor

Da insgesamt acht Klubs die Strafanträge des Kontrollausschusses - allesamt wegen diverser Vergehen wie Fanausschreitungen - nicht akzeptiert hatten, stehen weitere schriftliche Urteile kurz bevor. Laut DFB "könnten" diese Richtersprüche "im Laufe der kommenden Tage" folgen. Neben Frankfurt, München, Regensburg und Dresden hatten Hertha BSC, der 1. FC Köln, Fortuna Düsseldorf sowie der Karlsruher SC Einspruch gegen die Strafanträge eingelegt.