Das Urteil der ersten Instanz ist nachvollziehbar. Denn Schiedsrichter Wolfgang Stark setzte das Spiel fort, weil er die Sicherheit für gewährleistet hielt. Und er tat dies ohne Druck von Polizei und Sicherheitsbeauftragten. Diese Entscheidung konnte das Gericht nach der Beweisaufnahme nicht "kassieren". Es hat mit seinem Urteil dem Schiedsrichter, der in einer enorm schwierigen Situation souverän agierte, den Rücken gestärkt.
Es war für Sportrichter Hans E. Lorenz eine "schwierige Entscheidung". Dabei fiel auch ins Gewicht - trotz der heftig tobenden Diskussionen der letzten Tage -, dass Lorenz und seine Kollegen den Platzsturm vom Dienstag von einem Ansturm Spieler jagender Gewalttäter unterschieden. "Die Fans stürmten nicht in feindseliger Haltung auf den Platz", hat der Vorsitzende betont.
Diese Erkenntnis war wichtig für den vorliegenden Fall. Und nur um den geht es.
Für die Zukunft muss der DFB sich jedoch mit der Frage beschäftigen, ob die Schwelle zum Spielabbruch nicht viel niedriger gelegt werden muss - etwa wenn Bengalos auf das Spielfeld fliegen. Nach dieser Saison wäre auch das nachvollziehbar.