Bundesliga

Breno darf doch mit nach Katar

Beschwerde gegen Ausreiseverbot wurde zugestimmt

Breno darf doch mit nach Katar

Darf doch mit nach Katar: Bayern-Verteidiger Breno.

Darf doch mit nach Katar: Bayern-Verteidiger Breno. picture alliance

Bayern-Trainer Jupp Heynckes hatte schon zuvor an die Münchner Justiz appelliert, doch die blieb zunächst hart: Zwar seien die Meldeauflagen gegen den jungen Brasilianer etwas gelockert worden, "aber nicht in der Art, dass er ins Trainingslager ausreisen" könne, sagte Behördensprecher Thomas Steinkraus-Koch. "Die Verteidigung hat aber die Möglichkeit, hiergegen Beschwerde einzulegen."

Gesagt, getan - und mit Erfolg. Der Beschwerde wurde vom Landgericht I zugestimmt, somit ist der Weg nach Katar frei für Breno. Brenos Verteidigung hatte zuvor einen Antrag auf Änderung der Meldeauflagen gestellt, um dem 22-Jährigen die Teilnahme am Trainingslager im Emirat am Persischen Golf zu ermöglichen. Da die Staatsanwaltschaft dies aber ablehnte, weil "nach wie vor dringender Tatverdacht" bestehe und eine Ausreise ein "höherer Fluchtanreiz" sei, musste das Landgericht nun entscheiden.

Breno steht unter Verdacht, im September seine Villa im Münchner Nobel-Vorort Grünwald vorsätzlich in Brand gesetzt zu haben. Bei dem Feuer war das angemietete Haus ausgebrannt, es entstand ein Millionenschaden. Breno saß knapp zwei Wochen in Untersuchungshaft, kam aber Anfang Oktober gegen die Zahlung einer Kaution und unter Auflagen wieder auf freien Fuß. Der Haftbefehl gegen ihn blieb aber bestehen.