Bundesliga

Niersbach: "Rechte am Pokal nur national verkaufen"

EU-Gericht kippt die Exklusiv-Vermarktung der TV-Rechte

Niersbach: "Rechte am Pokal nur national verkaufen"

Urteil mit Folgen: Der Bezahlsender Sky muss Einbußen befürchten.

Urteil mit Folgen: Der Bezahlsender Sky muss Einbußen befürchten. picture alliance

Nach Ansicht der Richter verstoßen nationale Vorschriften, die die Verwendung ausländischer Decoderkarten untersagen, gegen den Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs sowie gegen das Wettbewerbsrecht der EU. Dass es überhaupt zu dem Urteil kam, ist auf einen Fall in England begründet. Karen Murphy, Pub-Besitzerin aus dem englischen Portsmouth, hatte in ihrer Kneipe Fußball im Pay-TV gezeigt, dafür aber keine Decoderkarte des britischen Bezahlsenders BSkyB verwendet, sondern eine günstigere aus Griechenland. Daraufhin wurde sie von der englischen Fußballliga verklagt.

Der Rechtsstreit dauerte mehrere Jahre. Gegen das Urteil aus Luxemburg ist keine Berufung möglich. Nationale Rechtsvorschriften, die die Einfuhr, den Verkauf und die Verwendung ausländischer Decoderkarten untersagen, würden gegen den freien Dienstleistungsverkehr verstoßen, so der Richterspruch. Ein System von exklusiven Lizenzen verstoße auch gegen das Wettbewerbsrecht der Union, hieß es weiter.

EU-Gericht: Fußballspiele sind keine geschützten Werke

In dem Grundsatzurteil geht es auch um Fragen des Urheberrechts. Das höchste EU-Gericht entschied, dass einzelne Teile einer Übertragung wie beispielsweise die Hymne der Premier League geschützte Werke seien. Fußballspiele selbst seien hingegen keine geschützten Werke. In einem Lokal gezeigte Übertragungen, die die Auftaktvideo-Sequenz oder die League-Hymne enthielten, seien eine "öffentliche Wiedergabe", die vom Urheber gebilligt werden müsste.

DFL: Auswirkungen "so weit wie möglich einschränken"

"Dieses Urteil hat sich nach der Stellungnahme der Generalanwältin abgezeichnet, die DFL ist daher nicht überrascht. Dennoch müssen wir feststellen, dass auf europäischer Ebene die von den Rechte-Nachfragern akzeptierte Praxis mit individuellen Rechte-Zuschnitten für unterschiedliche Gebiete trotz zahlreicher Warnungen infrage gestellt wird", hieß es in einer Stellungnahme der Deutschen Fußball Liga (DFL) am Dienstag. "Die DFL hat sich gemeinsam mit ihrer Vertriebstochter DFL Sports Enterprises in den vergangenen Monaten intensiv mit der Thematik befasst und Vorkehrungen getroffen, um Auswirkungen sowohl auf die nationalen als auch die internationalen Medienrechte soweit wie möglich einzuschränken", hieß es weiter.

DFB-Pokal bleibt eine nationale Angelegenheit

Trotz des spektakulären Gerichtsurteils zur TV-Vermarktung wird der Deutsche Fußball-Bund die Rechte am DFB-Pokal vorerst nur in Deutschland verkaufen. Es werde derzeit keine europaweit geltenden Rechte geben, sagte DFB-Generalsekretär Wolfgang Niersbach am Mittwoch der Nachrichtenagentur dpa. "Wir werden die Rechte zunächst nur national vergeben", erklärte er.

Die nächsten Präsidiumssitzungen finden am 14. Oktober und am 2. Dezember statt. "In einer der beiden werden wir das absegnen", sagte Niersbach. Es ist das erste große Sportrechte-Paket, das nach dem Spruch des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom Dienstag verkauft wird. Der DFB hat die Pokal-Rechte für den Zeitraum von 2012 bis 2016 ausgeschrieben. Bislang übertragen ARD und ZDF sowie der Bezahlsender Sky den DFB-Pokal, der für die Profi- und Amateurvereine in den vergangenen Jahren immer attraktiver geworden ist.

Rund 50 Millionen beträgt zurzeit der TV-Anteil an den Pokal-Einnahmen, weitere zehn Millionen kassiert der DFB durch Werbung. Die Auslandsrechte spielen bei der Pokal-Vermarktung für den DFB eine untergeordnete Rolle. "International sollen unsere Länderspiele und DFB-Pokal zusammen vergeben werden", sagte Niersbach. Wie das geschehe, sei "noch offen und zwar unabhängig von dem Urteil".