Man ist versucht zu schmunzeln über den vermeintlichen Hausmeister-Coup im Kraichgau, wo sich tapfere Helfer des oft verhöhnten Vereins raffiniert eine gefährliche Abwehrmaßnahme gezimmert haben. Aber die Sache ist viel zu ernst, um sie nur unter Notizen aus der Provinz abzulegen. Die strafrechtliche Relevanz dieses in der Bundesliga beispiellosen Vorgangs wird geprüft, unabhängig davon muss er vom Sportgericht geahndet werden. Zumal es sich um keinen Einzelfall handeln soll.
In einem Fußball-Stadion sind die Grenzen des guten Geschmacks und der Meinungsäußerung weiter gesteckt als im normalen Leben. Schmähungen inbegriffen. Hier gilt vielen so manches als legitim, was draußen nicht legal ist. Ein rechtsfreier Raum sind die Tribünen jedoch deshalb noch lange nicht und daher kann die Toleranz nicht unendlich sein. Das gilt für Morddrohungen gegen Präsidenten oder Mäzene ebenso wie für Bierbecherwürfe auf Linienrichter. Es muss aber genauso gelten für Attacken auf Gästefans.