Bundesliga

Amerell verliert vor Gericht

DFB darf von Amtspflichtverletzung sprechen

Amerell verliert vor Gericht

"Pflichtverletzungen": Manfred Amerell unterliegt vor Gericht.

"Pflichtverletzungen": Manfred Amerell unterliegt vor Gericht. imago

Die Äußerung, Amerell habe in seiner Funktion als Mitglied des DFB-Schiedsrichterausschusses über Jahre hinweg seine Amtspflichten verletzt, sei sachlich gerechtfertigt und rechtmäßig. Zu dieser Entscheidung kam das Oberlandesgericht München und bestätigte damit den Richterspruch des Landgerichts Augsburg. Gegen den Beschluss des Senats kann kein weiteres Rechtsmittel eingelegt werden.

"Der angefochtene Beschluss erweist sich nach Überprüfung durch den Senat als sachlich richtig. Wie dort zutreffend dargelegt, hat sich der Antragsteller in seiner Funktion als Mitglied des Schiedsrichterausschusses mehrere Pflichtverletzungen zu Schulden kommen lassen", begründete das Gericht die Entscheidung. Amerell muss als Antragsteller die Verfahrenskosten bezahlen. Der Beschwerdewert wurde auf 25.000 Euro festgesetzt.

DFB-Generalsekretär Wolfgang Niersbach sagte nach dem Richterspruch: "Für den DFB konnte es nie um eine Bewertung der persönlichen Situation zwischen Manfred Amerell und Michael Kempter gehen, sondern immer einzig und allein um die für uns entscheidende Frage, ob Herr Amerell in der ihm vom Verband übertragenen Funktion seine Amtspflichten verletzt hat. Mit der Entscheidung des Oberlandesgerichtes München hat jetzt erneut ein ordentliches Gericht die Einschätzung des DFB in diesem zentralen Punkt bestätigt und einen rechtskräftigen Beschluss herbeigeführt."

Für den Berliner Anwalt Dr. Christian Schertz, der den DFB und seinen Präsidenten in dem Verfahren vertreten hatte, ist der Richterspruch richtungsweisend: "Vor dem Hintergrund dieses Richterspruches wirkt auch die immer wieder öffentlich von Herrn Amerell angekündigte Schadensersatzklage gegen den DFB geradezu grotesk. Wie sollte jemand, der gerichtlich festgestellt seine Pflichten verletzt hat, vom DFB auch noch Schadensersatz verlangen können? Das wäre ein Novum in der Rechtsgeschichte."

Der DFB weist erneut darauf hin, dass er nicht abschließend prüfen könne, was zwischen Manfred Amerell und Michael Kempter vorgefallen sei. Diese Klärung sei einzig Aufgabe der Zivil- und Strafgerichte. Erst wenn diese Ergebnisse vorliegen bzw. durch die Schiedsrichterkommission des DFB bewertbar sind, kann über etwaige Pflichtverletzungen und die weitere Schiedsrichter-Laufbahn von Michael Kempter entschieden werden.