Kein Verdacht der Insolvenzverschleppung
Verfahren gegen S04 eingestellt
Weil kein Anfangsverdacht wegen Insolvenzverschleppung vorliege, werde die Staatsanwaltschaft keine Ermittlungen aufnehmen. Ferner seien zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Vereins nicht erkennbar.
Am 19. Oktober hatte eine Privatperson Strafanzeige gegen die Schalker Verantwortlichen gestellt.
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Die Verschuldung des Traditionsvereins wird derzeit mit mindestens 136,5 Millionen Euro beziffert. Desweiteren sollen sich in Schalker Tochterunternehmen weitere Verbindlichkeiten in einer Höhe von mehr als 100 Millionen Euro verbergen.
Aufgrund einer Unterdeckung von 20 bis 30 Millionen Euro im laufenden Etat muss S04 das Nachlizenzierungsverfahren der Deutschen Fußball Liga (DFL) durchlaufen.
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