Bundesliga

Wettmonopol grundsätzlich zulässig

Karlsruhe: Bundesverfassungsgericht fordert aber Einhaltung strenger Vorgaben

Wettmonopol grundsätzlich zulässig

Um am Monopol festhalten zu können, muss der verklagte Freistaat Bayern mehr für die Bekämpfung der "Wettleidenschaft" tun, oder private Anbieter zu sogenannten Oddset-Sportwetten mit fester Quote zulassen.

"Der Staat dürfe das Monopol nicht mit seinen finanziellen Interessen an Wetteinnahmen begründen, sondern müsse es konsequent am Ziel der Bekämpfung von Wettsucht ausrichten", ließen die Karlsruher Richter in ihrem Spruch verlauten.

Der Gesetzgeber ist nun gefordert, bis Ende 2007 eine Neuregelung zu schaffen, private Veranstalter dürfen so lange keine Oddset-Wetten anbieten. "Wir werden die vom Gericht gemachten Auflagen analysieren und schnellstmöglich umsetzen. Gefordert sind jetzt die Bundesländer", betonte Erwin Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung Bayern, die im Auftrag aller 16 Landesgesellschaften die Geschäfte von Oddset führt. Die Ministerpräsidenten der Länder haben bereits am 22. Februar eine Kommission eingesetzt, die Vorgaben zur weiteren Ausgestaltung des Deutschen Lotto- und Totoblocks erarbeiten soll.

"Es hätte für den Sport schlimmer kommen können, wenn das staatliche Glücksspiel- und Wettmonopol insgesamt in Frage gestellt worden wäre", erklärte der Präsident des Deutschen Sportbundes (DSB), Manfred von Richthofen, nach dem ergangenen Urteil. Im Vorfeld hatte er noch schlimmste Befürchtungen geäußert, eine Liberalisierung des Sportwettenmarktes und die Aufhebung des staatlichen Monopols als "Katastrophe" bezeichnet.

2004 flossen beispielsweise rund 544 Millionen Euro aus dem Sportwetten-Topf auf Grund der Konzessionsabgabe für gemeinnützige Zwecke in den deutschen Sport, "die Summe für 2005 wird eine ähnliche Dimension erreichen", erläutert Oliver Fisch vom Referat Marketing und Sportwetten bei Oddset. "Jetzt wird sich der Sport intensiv an den Überlegungen der Politik beteiligen, um eine Lösung zu finden, die den Forderungen der Bundesverfassungsrichter entspricht und die finanziellen Zuwendungen für den Sport aus Lotterieeinnahmen auch in Zukunft gewährleistet", sagte von Richthofen gegenüber dem sid.

Der private Sportwettenanbieter betandwin begrüßte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichte ebenfalls. "Die Prävention von Spielsucht war und ist ein wichtiges Anliegen von betandwin und eine der Chancen, die ein regulierter Markt bietet,“ so Marcus Meyer, Direktor betandwin e.K. Gleichzeitig sei man bereit, die "Erfahrungen im Bereich der Spielsuchtprävention und der Betrugsbekämpfung in die vom BVerfG geforderte Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen" einzubringen.

"Unabhängig von den nun geforderten gesetzlichen Maßnahmen", erklärte betandwin, dass man über eine "rechtswirksame und bundesweit gültige Lizenz zur Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten" verfüge. "Auch wenn zukünftig weitere private Anbieter nicht zugelassen werden sollten, schränkt das die betandwin e.K. als bereits genehmigten Anbieter nicht ein", ist sich der Wettanbieter sicher.