Bundesliga

Auflösung des FC Bayern beantragt

Jurist sieht "Rechtsformverfehlung"

Auflösung des FC Bayern beantragt

Im Fokus des Amtsgericht München: Muss der FC Bayern seine Struktur ändern?

Im Fokus des Amtsgericht München: Muss der FC Bayern seine Struktur ändern? imago

Wird das sogenannte "Nebentätigkeitsprivileg" dem FC Bayern zum Verhängnis? Im Paragraf 21 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist festgehalten, dass ein Verein stets einen ideellen Zweck verfolgen muss und allenfalls in einem untergeordneten Sinne Umsätze erwirtschaften darf. Sonst kann er gelöscht werden. Und genau das hat, wie "Zeit online" berichtet, Lars Leuschner für den FC Bayern München e.V. beantragt.

Der Professor für Handels- und Gesellschaftsrecht an der Universität Osnabrück sieht eine "Rechtsformverfehlung", auch wenn der FC Bayern wie viele andere deutsche Fußballvereine seine Profiabteilung in eine Kapitalgesellschaft ausgegliedert hat. Leuschner begründet seinen Antrag auch mit dem ADAC.

Weil er zu hohe Umsätze getätigt hatte, um noch dem ideellen Zweck zu entsprechen, hatte der Automobilverein eine Strukturreform beschlossen, die den Einfluss des Vereins deutlich verringert. Auslöser dieser Entscheidung war damals das Amtsgericht München, das auch jetzt wieder im Fokus steht.

Eine tatsächliche Löschung des Vereins FC Bayern sei zwar nur eine theoretische Möglichkeit, heißt es in dem Bericht. Auch Leuschner sei der Auffassung, dass Strukturen wie beim FCB eigentlich nicht zu beanstanden sind. Doch es habe sich "eine Rechtsauffassung entwickelt, die, würde man sie ernst nehmen, viele funktionierende Vereinsstrukturen vor kaum lösbare Probleme stellen würde".

Folgen für die 50+1-Regel?

Deshalb sei es realistisch, so Leuschner, dass der 270.000 Mitglieder starke FC Bayern e.V. seinen Einfluss auf das operative Geschäft seiner Profifußballer aufgeben oder zumindest verringern muss. Dies könnte dann auch die 50+1-Regel stärker als ohnehin schon ins Wanken bringen, die besagt, dass ein Verein stets die Stimmenmehrheit haben muss. Mit der Rechtsauffassung des Amtsgerichts München sei das nicht vereinbar, heißt es in dem Bericht.

Vereine, die ihre Lizenzspielerabteilung noch nicht ausgegliedert haben wie der FC Schalke 04 oder der VfB Stuttgart, hätten laut Leuschner eine "rechtswidrige" Struktur. "Es handelt sich um einen tolerierten Rechtsbruch."

Der FC Bayern habe bis zum 20. September eine ausführliche Stellungnahme angekündigt, schreibt "Zeit online". "Wir halten den Antrag für unbegründet und sehen uns im Einklang mit dem höchstrichterlichen Urteil", wird das Bayern-Präsidium zitiert. Der Bundesgerichtshof hatte 1982 entschieden, dass Mutterverein und Tochtergesellschaften jeweils eigenständig sind.

jpe

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