Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) sprach am Dienstag sein Urteil gegen den Klub aus Sachsen-Anhalt aus. Bis zu 4000 Euro der Strafsumme kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 28. Februar 2019 nachzuweisen wäre. Der HFC hat dem Richterspruch bereits zugestimmt.
Während des Spiels in Jena am 7. August war im Hallenser Zuschauerblock in insgesamt 23 Fällen Pyrotechnik gezündet worden, außerdem waren nach Abpfiff einige Gäste-Fans unerlaubt über den Zaun in den Innenraum geklettert.
Der Ordnungsdienst drängte die Zuschauergruppen umgehend wieder in ihre Blöcke zurück.