"Wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens" müssen die Rostocker eine Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro begleichen. Bestraft werden damit das Abbrennen eines Bengalos und eines "Blinkers" im Auswärtsspiel beim Halleschen FC (2:1) und das Zünden eines Knallkörpers beim 1:0-Heimsieg über den Chemnitzer FC. Da der Verein dem Urteil zugestimmt hat, ist es rechtskräftig.
Rechtskräftig ist auch die Geldstrafe für Dynamo, das "wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger sowie wegen eines weiteren Falles von unsportlichem Verhalten seiner Anhänger, begangen durch vier rechtlich selbständige Handlungen" belangt wird. Im Dresdner Zuschauerblock wurden in der ersten Halbzeit der Partie bei Preußen Münster (1:2) kurzzeitig drei beleidigende Banner hochgehalten und anschließend abgebrannt. In der zweiten Hälfte wurden zudem Schneebälle und Gegenstände in Richtung der Zuschauer des Gastgebers geworfen. Außerdem wurde der Zaun zum Innenraum beschädigt.
Hansa Rostock - Die letzten Spiele
Hansa Rostock - Die letzten Spiele
Dynamo Dresden - Die letzten Spiele
Dynamo Dresden - Die letzten Spiele
Hansa Rostock - Vereinsdaten
Gründungsdatum
28.12.1965
Vereinsfarben
Weiß-Blau
Dynamo Dresden - Vereinsdaten
Gründungsdatum
12.04.1953
Vereinsfarben
Schwarz-Gelb
Vergehen in Regensburg und gegen Dortmund
Weitere Vorfälle ereigneten sich in Regensburg. Vor Spielbeginn gegen den Jahn versuchten 100 Dresdner Zuschauer erfolglos, den Einlass zu stürmen. Darüber hinaus wurden bei dem 3:2-Auswärtssieg Papierschnipsel im Dresdner Zuschauerblock angezündet. Außerdem wird ein Vergehen aus der DFB-Pokalpartie gegen Erstligist Borussia Dortmund (0:2) geahndet. In der Nachspielzeit wurde ein Knallkörper in den Innenraum geworfen.
kon