3. Liga

Rostock: Fans bei zwei Spielen ausgeschlossen

DFB-Sportgericht hat Urteil gesprochen

Rostock: Fans bei zwei Spielen ausgeschlossen

Harte Strafe durch das DFB-Sportgericht: Rostock muss bei vier Auswärtsspielen auf seine Fans verzichten.

Harte Strafe durch das DFB-Sportgericht: Rostock muss bei vier Auswärtsspielen auf seine Fans verzichten. imago

Sowohl am 7. Spieltag in Magdeburg als auch am 12. Spieltag bei Carl Zeiss Jena muss Hansa Rostock auf seine mitgereisten Fans verzichten. Außerdem wurde die Strafe für zwei weitere Auswärtsbegegnungen auf Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit läuft bis zum 30. Juni 2018. Bei der 12.000 Euro schweren Geldstrafe, wird dem Verein nachgelassen, 5.000 Euro davon für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden.

Mit dem Urteil des DFB-Sportgerichts sind zudem einige Auflagen verknüpft. Rostock ist verpflichtet dem jeweiligen Heimverein das komplette Kontingent an Auswärtstickets abzunehmen und den übrigen Mehraufwand zu ersetzen. Darüber hinaus darf die Kogge Eintrittskarten zu ausgewählten Auswärtsspielen in der aktuellen Spielzeit nur online, personalisiert und an Vereinsmitglieder verkaufen. Bei Auswärtsspielen muss Rostock zudem in der Saison 2017/2018 drei bis sechs eigene Ordner einzusetzen. Diese Regelung ist für die 3. Liga wie auch den DFB-Pokal gültig.

Hansa Rostock - Vereinsdaten
Hansa Rostock

Gründungsdatum

28.12.1965

Vereinsfarben

Weiß-Blau

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Die Entscheidung des DFB-Sportgerichts fiel am Mittwoch. Zuvor hatte Rostock fristgerecht Einspruch gegen das schriftliche Verfahren eingelegt. Dieses hätte eine Heimpartie ohne Hansa-Fans zur Folge gehabt. Grund für die Strafen waren Ausschreitungen bei mehreren Auswärtsspielen der Hansa im Kalenderjahr 2017.

"Trotz Wandlung der ursprünglichen Strafe ist das Urteil sehr hart. Bei aller Kritik und sicherlich auch oftmals unterschiedlicher Auffassungen wäre es allerdings nicht gerechtfertigt, sich nun auf den DFB einzuschießen. Es ist vollkommen unstrittig, dass Fehlverhalten unserer Fans vorgelegen hat und dies auch eine Strafe nach sich ziehen würde. Zumal es sich bei den Verfehlungen anscheinend um ein vollkommen grundloses Bedürfnis nach Vandalismus handelt! Anders ist es nicht zu erklären, dass in gewisser Regelmäßigkeit sanitäre Anlagen zerstört und in Brand gesetzt werden. Bei allem Ärger über eine erneute Verurteilung durch den DFB darf man auch nie Ursache und Wirkung vergessen", kommentierte Robert Marien, Vorstandsvorsitzender des FC Hans Rostock das Urteil auf der Vereinswebsite.

kon