3. Liga

VfL Osnabrück legt Einspruch gegen DFB-Urteil ein

Geschäftsführer spricht sich gegen Kollektivstrafen aus

VfL Osnabrück legt Einspruch gegen DFB-Urteil ein

Nicht einverstanden mit dem DFB-Urteil: VfL-Geschäftsführer Jürgen Wehlend.

Nicht einverstanden mit dem DFB-Urteil: VfL-Geschäftsführer Jürgen Wehlend. picture alliance

Nachdem einige Anhänger des VfL während der Partie in Regensburg (2:1, 29. Spieltag) Bengalische Feuer abgebrannt hatten, waren die Lila-Weißen am Donnerstag vom DFB-Sportgericht mit einer Geldstrafe und einer Sperrung der Ostkurve für ein Heimspiel auf Bewährung belegt worden . Gegen dieses Urteil legte der Drittligist am Freitag fristgerecht Einspruch ein.

Osnabrück sei "trotz ausdrücklichem Ersuchen" keine Anhörung vor dem Kontrollausschuss, der das Strafmaß beantragt hat, gewährt worden. "Somit wurde dem VfL keine ausreichende Möglichkeit eingeräumt, Maßnahmen des Klubs zur Tataufklärung, Unterstützung der Täterermittlung sowie weitergehende Präventivmaßnahmen im Rahmen einer persönlichen Anhörung entsprechend darzustellen", übten die Niedersachsen in einer Pressemitteilung Kritik. Die genannten Maßnahmen hätten aus Sicht des VfL sanktionsmindernd wirken sollen.

"Wir tun alles, um die tatsächlich Verantwortlichen zu ermitteln und im Rahmen unserer Möglichkeiten zur Rechenschaft zu ziehen", betonte Geschäftsführer Jürgen Wehlend. "Zuschauerteilausschlüsse sind jedoch Kollektivstrafen, die nicht nur wirtschaftliche Probleme verursachen und dem Image des Fußballsports schaden. Sie richten sich vor allem gegen rechtstreue Fans und Vereine, die in der Folge für Taten bestraft werden, die sie selbst nicht begangen haben. Und deshalb sollten sie auch tatsächlich ultima ratio, also letztes Mittel sein."

cfl