3. Liga

Ex-Geschäftsführer Ronald Kentsch gewinnt Prozess in erster Instanz gegen MSV Duisburg

Kündigung aus dem Jahr 2013 formell unwirksam

Ex-Geschäftsführer Kentsch gewinnt Prozess gegen MSV

Hat einen vorläufigen Sieg gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber eingefahren: Ex-MSV-Geschäftsführer Ronald Kentsch.

Hat einen vorläufigen Sieg gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber eingefahren: Ex-MSV-Geschäftsführer Ronald Kentsch. picture alliance

Das Landgericht Duisburg hat am Donnerstag der Klage des ehemaligen Duisburger Geschäftsführers Kentsch stattgegeben und seine im Juni 2013 erfolgte Entlassung für formell unwirksam erklärt. Aufgrund dieser Entscheidung stehen Kentsch für die Zeit bis zum Ablauf seines Vertrages im Juni 2014 Gehaltszahlungen in Höhe von monatlich 15.000 Euro zu.

Zudem wurde eine Schadensersatzklage der Meidericher in Höhe von 4,3 Millionen Euro gegen Kentsch wegen der Lizenzversagung für die Zweitliga-Saison 2013/14 abgewiesen. Hierzu stellte die Kammer fest, "dass die Lizenz durch die DFL auch dann nicht erteilt worden wäre, wenn der Geschäftsführer sich pflichtgemäß verhalten hätte. Dem Geschäftsführer hätten auch keine weiteren Finanzierungsquellen bekannt sein müssen."

Wie der Tabellenführer der 3. Liga jedoch mitteilte, wird man gegen das Urteil in Berufung gehen: "Nach erster Bewertung der Urteilsbegründung wird der MSV Duisburg gegen das Urteil das Rechtsmittel der Berufung bei dem Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen."

sid