Bundesliga

Fall Fährmann: Rot wäre gestrichen worden

Der DFB-Sportgerichtsvorsitzende klärt auf

Fall Fährmann: Rot wäre gestrichen worden

Eine Verwarnung, die bleibt: Ralf Fährmann sieht nach Timo Werners Schwalbe gegen Leipzig Gelb.

Eine Verwarnung, die bleibt: Ralf Fährmann sieht nach Timo Werners Schwalbe gegen Leipzig Gelb. imago

Obwohl er Timo Werner gar nicht berührt hatte, sah Schalke-Torwart Ralf Fährmann vergangenen Samstag in Leipzig für sein angebliches Foul Gelb. Ein "Unding" nennt sein Trainer Markus Weinzierl die Tatsache, dass diese Karte nicht einmal nachträglich annulliert wird. Doch warum ist das so?

Fest steht: Schiedsrichter Bastian Dankert unterlag einem sogenannten "Wahrnehmungsirrtum", er sah einen Körperkontakt, den es gar nicht gab . Bei Roten Karten ist in solchen Fällen die Aufhebung der Sperre vorgesehen.

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Um eine Gelbe Karte zu streichen, müssen jedoch noch speziellere Bedingungen erfüllt sein. "Das geht nur im Fall einer offensichtlichen Verwechslung des betroffenen Spielers durch den Schiedsrichter", erklärt der DFB-Sportgerichtsvorsitzende Hans E. Lorenz. Rot dagegen wird sowohl bei Verwechslung als auch im Falle eines "Wahrnehmungsirrtums" gestrichen.

Das heißt im Klartext: Hätte Dankert Fährmann Rot gezeigt, wäre diese Karte jetzt dem Regelwerk entsprechend aufgehoben worden. So aber ist Fährmann einer möglichen Gelbsperre eine Karte näher gerückt - es war seine zweite in der laufenden Saison.

jpe/tm