3. Liga

Magdeburg legt Berufung gegen DFB-Urteil ein

Teilausschluss der Zuschauer droht

Magdeburg legt Berufung gegen DFB-Urteil ein

Der 1. Magdeburg legt Einspruch gegen das DFB-Urteil ein.

Der 1. Magdeburg legt Einspruch gegen das DFB-Urteil ein. imago

Eine rund elfminütige Unterbrechung war der negative Höhepunkt eines von mehreren Vorfällen begleiteten Pokalspiels zwischen dem 1. FC Magdeburg und Eintracht Frankfurt. Zuvor war in der MDCC-Arena Pyrotechnik abgebrannt, Leuchtspurmunition verschossen und ein Sturm des Innenraums versucht worden. Anhänger aus dem Magdeburger Lager hätten laut DFB-Sportgericht außerdem "mehrfach diskriminierende, herabwürdigende oder verunglimpfende Sprechchöre und Gesänge angestimmt" und darüber hinaus den Hitlergruß gezeigt, weshalb der Klub zu einer Geldstrafe und zwei Teilausschlüssen der Zuschauer verurteilt worden war.

Schon unmittelbar nachdem das Sportgericht die Strafe bekanntgegeben hatte, regte sich beim FCM Widerstand. "Dass unser Verein an der Aufklärung in der Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden vorbildlich mitgewirkt hat, wurde seitens des Sportgerichtes nicht hinreichend gewürdigt", bemängelte Präsident Michael Fechner. "Dasselbe gilt für den Umstand, dass wir gegenüber diversen ermittelten Störern bereits mehrjährige Stadionverbote ausgesprochen haben." Der FCM machte schon wenige Tage nach dem Spiel erste Täter durch die Auswertung von Video- und Fotomaterial ausfindig .

1. FC Magdeburg - Vereinsdaten
1. FC Magdeburg

Gründungsdatum

22.12.1965

Vereinsfarben

Blau-Weiß

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Drittligist wartet auf Urteilsbegründung

Nun legte der Klub offiziell Berufung gegen das Urteil ein und "wartet die Urteilsbegründung des DFB-Sportgerichts ab", wie es in einer knappen Mitteilung der Elbestädter heißt. Erst im August war ein langwieriger Rechtsstreit zwischen den Magdeburgern und dem DFB zu Ende gegangen , der unter anderem einen Teilausschluss auf Bewährung vorsah. Da dieser jetzt widerrufen wurde, soll der Drittligist nun bei zwei Partien Teile der Tribünen sperren.

pau