2. Bundesliga

2. Bundesliga, Union Berlin: Das Warten auf Gogia

Transfer des Offensivmanns wohl auf der Zielgeraden

Union: Das Warten auf Gogia

Wann darf Akaki Gogia bei Union Berlin eingreifen? Das Tauziehen soll nun beendet sein.

Wann darf Akaki Gogia bei Union Berlin eingreifen? Das Tauziehen soll nun beendet sein. imago

Der Hintergrund: Gogia gehört offiziell noch dem englischen Zweitligisten FC Brentford, hat dort einen Vertrag bis 2019. Im vergangenen Sommer war der Deutsch-Georgier nach Dresden ausgeliehen worden, wo er in der abgelaufenen Zweitliga-Saison in nur 22 Spielen zehn Tore erzielte. Dresden verfügt zwar über eine Kaufoption, Gogia äußerte jedoch den Wunsch, lieber für Union spielen zu wollen. Die Sachsen zogen daraufhin trotzdem die Option, die bei rund 750.000 Euro liegen soll, um den 25-Jährigen nun mit Gewinn verkaufen zu können.

Mit diesem Geschäft soll Gogias Noch-Arbeitgeber Brentford nicht einverstanden sein, weswegen man ihm die Freigabe für die Teilnahme am Mannschaftstraining nicht erteilte. So wurde der torgefährliche Offensivmann bereits beim Individualtraining an der Alten Försterei gesichtet, allerdings absolvierte er seine Einheiten zeitlich und räumlich getrennt vom Rest der Mannschaft.

Spielersteckbrief Gogia
Gogia

Gogia Akaki

Dynamo Dresden - Vereinsdaten
Dynamo Dresden

Gründungsdatum

12.04.1953

Vereinsfarben

Schwarz-Gelb

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1. FC Union Berlin - Vereinsdaten
1. FC Union Berlin

Gründungsdatum

20.01.1966

Vereinsfarben

Rot-Weiß

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FC Brentford - Vereinsdaten
FC Brentford

Gründungsdatum

10.10.1889

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Eine skurrile Situation, die nun aber ein Ende haben soll: Hat Dresden (wie kolportiert) die Ausstiegsklausel gezogen, steht Gogia ab dem 1. Juli nicht mehr in Brentford unter Vertrag und wäre frei für Union. Wie viel die Berliner dann noch an Dresden überweisen müssen (oder schon überwiesen haben), ist derweil unklar.

Pyros, Rauchtöpfe, Banner: 15.000 Euro Geldstrafe

15.000 Euro vom Konto der Hauptstädter gehen jedoch an den DFB. Dessen Sportgericht verurteilte den Verein am Freitag wegen dreier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Fans zu einer Geldstrafe über diese Summe. Sanktioniert wurde das Hochhalten eines beleidigenden Banners im Auswärtsspiel bei Hannover 96 am 1. April, das Zünden von Rauchtöpfen beim Spiel in Düsseldorf am 9. April und das Abbrennen von Pyrotechnik beim Gastspiel in Fürth am 21. Mai, das eine zweiminütige Unterbrechung der Partie zur Folge hatte. Der Verein stimmte dem Urteil zu, das damit rechtskräftig ist.

kon/mk