Regionalliga

Nächste Runde im Streit zwischen Wollitz und Viktoria

Zusammenarbeit wurde offenbar nicht unterschrieben

Nächste Runde im Streit zwischen Wollitz und Viktoria

Hier noch in Aktion als Trainer von Viktoria Köln: Claus-Dieter Wollitz.

Hier noch in Aktion als Trainer von Viktoria Köln: Claus-Dieter Wollitz. imago

Im Sommer hatten sich der am 6. Dezember 2014 von der Viktoria frei gestellte Fußball-Lehrer und dessen Ex-Klub bereits vor dem Schiedsgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens getroffen. Damals hatte der FC Viktoria den Vorschlag des DFB, ihrem einstigen Coach eine Abfindung in Höhe von 250.000 Euro zu zahlen, abgelehnt. Auch ein Gütetermin vor dem Kölner Arbeitsgericht am 24. Juli des vergangenen Jahres endete ohne Ergebnis, so dass sich der inzwischen 50-Jährige Wollitz und die ambitionierten Rechtsrheinischen am Mittwoch erneut vor Gericht trafen.

Kein Vertrag zur Zusammenarbeit

Zwar zeichnet sich abermals keine Einigung ab, dafür brachte die Verhandlung jedoch ein pikantes und im Sport womöglich beispielloses Detail zu Tage. Die im Juni 2013 geschlossene Zusammenarbeit zwischen Wollitz und dem FC Viktoria Köln wurde von beiden Seiten offenbar nicht unterschrieben; es existiert lediglich ein Vertragsentwurf, in dem eine Zusammenarbeit bis zum 30. Juni 2015 erwähnt wird - mit dem im Profigeschäft handelsüblichen Zusatz, dass sich der Kontrakt um ein Jahr verlängert, wenn bis zum 31. März 2015 keine Kündigung erfolgt ist. Allerdings kündigte die Viktoria ihrem Ex-Coach erst am 27. April 2015 zum 31. Mai 2015 und hatte die Zahlungen bereits im März des letzten Jahres eingestellt.

FC Viktoria Köln - Vereinsdaten
FC Viktoria Köln

Gründungsdatum

22.06.2010

Vereinsfarben

Schwarz-Weiß-Rot

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Vertragsentwurf zeigt Bezüge von Wollitz

Aus jenem Entwurf, der vor Gericht verlesen wurde, gehen die Bezüge von Claus-Dieter Wollitz hervor: Demnach kassierte der Familienvater ein monatliches Grundgehalt von 20.000 Euro, im zweiten Jahr immerhin noch 19.500 Euro sowie eine Punktprämie von 1000 Euro. Zudem stellte ihm der FC Viktoria eine Wohnung und einen Dienstwagen zur Verfügung.

Seit Juni 2015 bezieht Wollitz exakt 2438,70 Euro Arbeitslosengeld im Monat. Ein weiterer Termin der Parteien vor Gericht ist unumgänglich. Wenn es allerdings tatsächlich keinen Vertrag in Schriftform gibt, ist das vermutlich ein Vorteil für Wollitz: Befristungen in Arbeitsverträgen bedürfen zwingend einer von beiden Parteien unterschriebenen Vereinbarung.

Oliver Löer