2. Bundesliga

Club und Hansa müssen zahlen

Strafe nach Fanausschreitungen

Club und Hansa müssen zahlen

Hansa Rostock: Rauchbomben

Eingeschränkte Sicht: Hansa-Fans zünden in Hamburg Rauchbomben. imago

Das Sportgericht bestrafte damit die Auschreitungen rund um das Spiel in St. Pauli am 6. März 2009. Wie der DFB mitteilte, sei es wegen Störungen aus dem Zuschauerbereich der Rostocker zweimal zu Verzögerungen der Partie gekommen. Zunächst musste der Schiedsrichter die Hamburger Spieler kurz vor Anpfiff der 2. Halbzeit vom Spielfeld schicken, weil im Rostocker Zuschauerblock ein Knallkörper mit starker Rauchentwicklung gezündet wurde. Die zweite Halbzeit begann mit dreiminütiger Verspätung. In der 87. Minute sorgte dann das erneute Zünden eines Knallkörpers mit starker Rauchentwicklung im Rostocker Block für eine mehr als einminütige Spielunterbrechung. Hansa Rostock gilt als Wiederholungstäter und muss für den Fall eines erneuten "gravierenden Vorfalls" mit einer Platzsperre, einem Teilausschluss der Öffentlichkeit oder einer Spielansetzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit rechnen.

Für den 1. FC Nürnberg wurde es nicht ganz so teuer. Bei den Auswärtsspielen Ende Januar beim FC Augsburg und Anfang April bei Rot-Weiß Oberhausen hatten Club-Anhänger Rauchbomben sowie bengalische Feuer angezündet, die den Verein jetzt 5000 Euro kosten.