2. Bundesliga

Wehrle glaubt an Modeste-Einsatz in Paderborn am 15. Februar

Köln beantragte rechtzeitig Spielgenehmigung

Wehrle glaubt an Modeste-Einsatz in Paderborn am 15. Februar

Brennt auf seinen ersten Einsatz - nach  Geschäftsführer Alex Wehrle wäre es in Paderborn so weit: Anthony Modeste.

Brennt auf seinen ersten Einsatz - nach Geschäftsführer Alex Wehrle wäre es in Paderborn so weit: Anthony Modeste. picture alliance

Die FC-Verantwortlichen rechnen aktuell mit einer Erteilung der vorläufigen Spielgenehmigung für Modeste in zwei Wochen, "wenn alles normal läuft", sagte Wehrle vor dem Spiel an der Alten Försterei gegenüber Sky.

Zwei Tage vor Schließung des Transferfensters beantragte der 1. FC Köln am Dienstag bei der FIFA die Spielgenehmigung für Anthony Modeste. Geschäftsführer Alex Wehrle erklärte den Vorgang: "Nach vielen Gesprächen in China und auf Grundlage zahlreicher interessanter Informationen sind wir in Abwägung der Gesamtsituation zu der Entscheidung gelangt, die Spielberechtigung für Anthony Modeste zu beantragen. Wir hoffen, dass die zuständigen Verbände die Spielberechtigung zeitnah erteilen und freuen uns darauf, Anthony wieder im Trikot des FC spielen zu sehen."

Spielersteckbrief Modeste
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Der zuletzt in China zu Verhandlungen weilende Wehrle zieht sich mit dem Klub auf die Tatsache zurück, "dass die Frage der Spielgenehmigung nicht an das Verfahren zwischen Anthony Modeste und seinem ehemaligen Verein gebunden (ist), an dem der 1. FC Köln nicht beteiligt ist." Das FIFA-Urteil vom Dezember 2018 , dessen Begründung die Kölner zwischenzeitlich offensichtlich erhalten hatten, stelle nicht in Abrede, "dass der Stürmer durch die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses mit Tianjin Quanjian ein vertragsfreier Spieler geworden ist."

Erneut hängt es nun vom Weltverband ab, ob Modeste ("Ich bin dem 1. FC Köln dankbar für all die Mühe, die er investiert hat, um mich zu unterstützen. Sobald es möglich ist, möchte ich der Mannschaft helfen – und dem FC und seinen Fans mit Leistung und Toren etwas zurückgeben.") seinen Vertrag in Köln starten darf. Im negativen Falle bleibt dem Profi nur der Gang vor den Internationalen Sport-Gerichtshof CAS.

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