Die Pfälzer wurden dabei wegen zweier Fan-Vergehen zur Kasse gebeten: Am 4. August war beim Heimspiel gegen Darmstadt 98 ein FCK-Fan auf das Spielfeld gelaufen. Die Begegnung hatte deshalb unterbrochen werden müssen.
Im Gastspiel bei Holstein Kiel am 9. September waren in der zweiten Halbzeit im Gästeblock mehrere Rauchkörper gezündet worden.
Die Entscheidung des Sportgerichts fiel im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss.