Vergangene Woche war Kister durch das DFB-Sportgericht im Einzelrichterverfahren für vier plus zwei Spiele gesperrt worden. Der SVS war mit diesem Strafmaß nicht einverstanden und beantragte beim Sportgericht eine mündliche Verhandlung. Nach dieser sagte am Dienstag Hans E. Lorenz, der als Vorsitzender die Verhandlung leitete: "Die Mindeststrafe für den Normalfall der Tätlichkeit beträgt sechs Spiele Sperre. Die Möglichkeit der Reduzierung des Strafmaßes hätte sich nur bei einer leichten Tätlichkeit oder einem sportwidrigen Verhalten des Gegenspielers ergeben." Diese Voraussetzungen hätten in diesem Fall nicht vorgelegen, so Lorenz.
Gang vor das Bundesgericht möglich
Gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts kann Sandhausen binnen einer Woche Berufung vor dem DFB-Bundesgericht einlegen.
Kister war in der 79. Minute des Zweitligaspiels gegen die Würzburger Kickers (0:0) am 11. Dezember nach einem Foulspiel an seinem Gegenspieler Marco Königs von Schiedsrichter Patrick Alt (Heusweiler) des Feldes verwiesen worden. Es war ein hart umkämpftes Spiel, nach dem SVS-Präsident Jürgen Machmeier erzürnt zu Protokoll gab: "Eine Klopper-Truppe wie Würzburg hatten wir schon lange nicht mehr am Hardtwald."