Im ersten Heimspiel gegen den 1. FC Heidenheim (12. August, 18.30 Uhr) am 2. Spieltag muss der Club wegen des vom Sportgericht ausgesprochenen Teilausschlusses die Blöcke 7, 9 (Stimmungsblock) und 11 - dort wo die hartgesottenen Fans beheimatet sind - geschlossen lassen und darf dort auch keine Plakate, Banner oder Transparente anbringen lassen.
Die Strafe wurde für Fehlverhalten der Fans bei drei Partien verhängt. Am 30. April 2016 hatten einige Nürnberger Anhänger im Ligaspiel gegen Eintracht Braunschweig verstärkt Pyrotechnik abgebrannt. Drei Wochen später beim Relegations-Hinspiel bei Eintracht Frankfurt am 19. Mai 2016 sowie beim Rückspiel in Nürnberg am 23. Mai 2016 fielen die Fans erneut negativ auf, indem sie auch dort im Zuschauerbereich vermehrt Pyrotechnik zündeten.
Neben dem Teilausschluss müssen die Franken zudem eine Geldstrafe von 70.000 Euro bezahlen, wovon allerdings 30.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen aufgewendet werden können.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, wodurch dieses rechtskräftig ist.