2. Bundesliga

Nürnberg-Fan wegen versuchten Mordes angeklagt

Nach Feuerlöscher-Attacke auf U-Bahn

Nürnberg-Fan wegen versuchten Mordes angeklagt

In der Nürnberger U-Bahn kam es im August 2014 zur hässlichen Attacke mit einem Feuerlöscher.

In der Nürnberger U-Bahn kam es im August 2014 zur hässlichen Attacke mit einem Feuerlöscher. picture alliance

Ein 23-jährige Club-Anhänger soll den Feuerlöscher aus einem fahrenden Sonderzug heraus durch zuvor zertrümmerte Scheiben geworfen haben. Die Fahrerin der entgegenkommenden U-Bahn erlitt zahlreiche Schnittwunden an Gesicht und Armen. Bei einem Komplettbruch der Windschutzscheibe wäre die damals 22-Jährige der Staatsanwaltschaft zufolge "mit hoher Wahrscheinlichkeit" gestorben.

Den Ermittlungen nach hatten der Beschuldigte und weitere Anhänger des 1. FC Nürnberg im Sonderzug auf dem kurzen Weg nach Fürth gleich nach Fahrtbeginn Überwachungskameras abgeklebt, vier Fensterscheiben des Waggons zertrümmert und einen Feuerlöscher entleert. Als der 23-Jährige die entgegenkommende U-Bahn bemerkte, soll er den Feuerlöscher gezielt auf deren Frontscheibe geworfen haben.

Staatsanwaltschaft sieht Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt

Vier Tage nach der Tat kam der Angeklagte in Untersuchungshaft. Eine Sonderkommission der Polizei war ihm aufgrund von Fingerabdrücken im Zug und auf dem Feuerlöscher auf die Schliche gekommen. Seit seiner Verhaftung schweigt der mutmaßliche Täter. Nun droht ihm eine Anklage wegen versuchten Mordes. Das Mordmerkmal der Heimtücke sieht die Staatsanwaltschaft erfüllt. Das Landgericht Nürnberg-Fürth muss nun entscheiden, ob die Anklage zugelassen wird.

Bei einer möglichen Verurteilung droht dem 23-Jährigen ein hartes Strafmaß. "Grundsätzlich sieht das Gesetz für einen Mordversuch dieselbe Strafe vor wie für einen vollendeten Mord, also lebenslang", wird Justizsprecher Michael Hammer in den "Nürnberger Nachrichten" zitiert. Das Gesetz erlaubt allerdings auch, von einer lebenslangen Strafe abzusehen.

ski/dpa