2. Bundesliga

Club zwei Spiele unter Teilausschluss seiner Fans

DFB: Spiele gegen Kaiserslautern und Leipzig betroffen

Club zwei Spiele unter Teilausschluss seiner Fans

In zwei Partien werden die Ränge des Nürnberger Stadions teilweise leer bleiben müssen.

In zwei Partien werden die Ränge des Nürnberger Stadions teilweise leer bleiben müssen. imago

Während der Partie am zweiten Spieltag in Fürth ist im Block der Nürnberger Anhänger mehrfach Pyrotechnik gezündet worden. Zudem waren zweimal während der Begegnung Leuchtraketen aus dem Nürnberger Zuschauersektor auf das Spielfeld geschossen worden.

Wegen dieser Vergehen verurteilte das Sportgericht den 1. FCN zu einem Heimspiel unter Teilausschluss der Öffentlichkeit. Damit aber nicht genug. Denn der Altmeister gehört wegen Teilen seiner Anhänger, die in der Vergangenheit bereits mehrfach negativ aufgefallen waren, zu den gebrannten Kindern.

1. FC Nürnberg - Vereinsdaten
1. FC Nürnberg

Gründungsdatum

04.05.1900

Vereinsfarben

Rot-Weiß

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So wurde im April dieses Jahres wegen zweier Vergehen aus der Rückrunde der Saison 2013/14 der Club nicht nur mit einer Geldstrafe, sondern ebenfalls mit einem Teilausschluss der Zuschauer bestraft. Allerdings setzte das DFB-Sportgericht damals die Vollstreckung des Teilausschlusses für elf Monate auf Bewährung aus.

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Diese Bewährung widerriefen die Richter nun am Montag. Das bedeutet, dass die Mannschaft von Valerien Ismael ein zweites Mal auf die Anhänger in der eigenen Fankurve verzichten muss. Betroffen von den Teilausschlüssen sind die Partien gegen den 1. FC Kaiserslautern am 29. September 2014 (20.15 Uhr) sowie die noch zu terminierende Partie des 10. Spieltags gegen RB Leipzig.

In diesen beiden Heimspielen müssen die Stehblöcke 7, 9 und 11 im Unterrang der Nordkurve des Nürnberger Stadions, wo die eingefleischten Club-Fans ihren Platz haben, leer bleiben.

Der Verein hat dem Urteil bereits zugestimmt, es ist somit rechtskräftig.