2. Bundesliga

Dresden: Es bleibt beim Pokalausschluss

Dynamos Berufung wurde abgelehnt

Dresden: Es bleibt beim Pokalausschluss

Goetz Eilers (71), Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts, verkündete die Entscheidung gegen Dynamo.

Goetz Eilers (71), Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts, verkündete die Entscheidung gegen Dynamo. Getty Images

Dr. Anton Nachreiner (57), Chef des DFB-Kontrollausschusses, machte schon zu Beginn der Verhandlung klar, dass er das Strafmaß gegen Dynamo nicht reduzieren möchte. Im Gegenteil, er sprach sich dafür aus, spätere Ausschreitungen von Dresdner Hooligans wie in Kaiserslautern strafverschärfend zu berücksichtigen. Auch in seinem späteren Plädoyer - nach einer längeren Verhandlungsunterbrechung - sprach er sich für eine Bestrafung der Vereins aus. Fans und Klub seien als eine Einheit zu sehen, als Alternative zum Pokalausschluss kämen bestenfalls zwei Geisterspiele in der Liga in Frage. "Der Verein hat selbst zugegeben, die eigenen Fans nicht im Griff zu haben", so Nachreiner.

Dieser Argumentation schloss sich schließlich auch das Gericht unter seinem Vorsitzenden Goetz Eilers an. Zwar werde nicht übersehen, was der Verein in der Fanarbeit bereits unternommen hat. Die Klubs seien aber dennoch für das Handeln ihrer Fans verantwortlich. Der Pokalausschluss, der bereits vor einem Jahr verhängt, in einer späteren Instanz aber auf Bewährung verworfen worden war, sei rechtlich möglich und zulässig. Er sei zudem das Mittel, dass der Verband habe, um klarzumachen, dass er bei wiederholten Fan-Krawallen nicht einfach zusehe. "Wir hatten keine andere Möglichkeit", so Eilers.

Änderung der DFB-Statuten für künftige Fälle?

Ein wichtiger Aspekt der Verhandlung war die Frage der verschuldensunabhängigen Haftung und die Bemühungen des Vereins um eine täterorientierte Bestrafung. Im Vorfeld der Verhandlung hatte sich Sportrechtler Christof Wieschemann gegenüber Spiegel Online klar positioniert: "Das erstinstanzliche Urteil des DFB-Sportgerichts wird den rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht gerecht. Es basiert auf der sogenannten verschuldensunabhängigen Haftung der Vereine. Doch das kann so nicht funktionieren, es fehlt die gesetzliche Legitimation."

Zum Thema

Rainer Koch, DFB-Vizepräsident und für Rechts- und Satzungsfragen zuständig, kündigte an, dass der DFB bei Strafen in Zukunft täterorienterter urteilen wolle. "In Zukunft soll es beispielsweise möglich sein, ein Geisterspiel für ein oder zwei Jahre auf Bewährung auszusprechen", sagte er dem SID. Beim DFB-Bundestag im Oktober in Nürnberg sollen dafür "in Satzung und Ordnungen Regelungen geschaffen werden, um die Vereine einerseits in die Pflicht nehmen zu können, die Täter aufzuspüren und ihnen andererseits Strafmilderung zu gewähren, wenn sie entsprechend handeln", so Koch.

Für Dynamo käme eine solche Neuregelung zu spät: Die Sachsen sind nun der erste Klub, gegen den die Höchststrafe des DFB ausgesprochen wurde. Allerdings steht dem Verein noch der Gang vor das ständige Schiedsgericht des DFB offen. Der Verein will sich mit seinem Rechtsanwalt Jörg Heyer in den kommenden Tagen über diese Möglichkeit beraten. Dynamos Geschäftsführer Christian Müller war von dem Urteil enttäuscht: "Eine abschreckende Wirkung hat es nur für die gutmütigen Anhänger. Die, die wir eh fernhalten wollen, werden eher gestärkt." Er geht von einer weiteren Instanz aus: "Ich will den Gremien ja nicht vorgreifen, aber ich sage: Auf ein Neues, meine Herren. Wir sehen uns in dieser Sache noch einmal."