Er selber sei einfach "richtig schlecht" gewesen, aber auch von den Kollegen habe nach der Länderspielpause keiner zu seiner "100-prozentigen Normalform" gefunden. "Es war ein richtiges Scheißspiel von uns allen", nimmt sich der 24-Jährige von der Kritik nicht aus.
Es ist keine neue Erkenntnis, die die Löwen aus dem Montagsspiel mitnahmen: Stockt Halfar, stockt die gesamte Löwen-Offensive. Seit Benny Lauth nicht mehr von den abgewanderten Kevin Volland (Hoffenheim) und Stefan Aigner (Eintracht Frankfurt) unterstützt wird, ist die Abhängigkeit von der Form des Ex-Pfälzers noch größer. Bester Beweis ist das Heimspiel gegen Aue in der vergangenen Saison. Damals, beim 4:0, hatte Halfar einen Sahnetag erwischt. Er schoss zwei Tore, von denen eines kunstvoller als das andere war.
In diese Phase fiel vergangenes Jahr auch das 5:0 in Cottbus. Beim Wiedersehen am Freitag wären die Löwen jedoch schon mit einem einfachen 1:0-Erfolg zufrieden. Das Motto lautet: Dranbleiben um jeden Preis. Denn nicht nur Halfar hat es satt, der Spitzengruppe Jahr für Jahr hinterherzuhecheln. "Es ist alles immer noch im Rahmen", sagt der gebürtige Mannheimer zum Drei-Punkte-Rückstand auf den Relegationsplatz. "Aber es wäre angenehmer, wenn wir in der Tabelle auch mal von oben nach unten schauen könnten."
Halfars Vertrag läuft noch bis 2014. Sein Ziel, da macht er kein Geheimnis draus, ist und bleibt die Bundesliga: "Am liebsten natürlich mit 1860." Und ein Tor gegen Cottbus, auch da erzielte er letztes Jahr einen Treffer.
DFB-Sportgericht verhängt Geldstrafe
Derweil sind die Münchner wegen Fehlverhaltens ihrer Anhänger vom DFB-Sportgericht zu einer Geldstrafe von 4.000 Euro verurteilt worden. In der 37. Minute des Punktspiels gegen Eintracht Braunschweig am 23. September 2012 war aus dem Münchner Zuschauerblock ein Getränkebecher in Richtung des einen Eckball ausführenden Spielers und des Schiedsrichter-Assistenten geworfen worden.
Zudem wurde in der 33. Minute der Partie beim FC Ingolstadt am 26. September 2012 im Zuschauerblock der Münchner eine Rauchfackel gezündet.
Gegen das Urteil des Einzelrichters kann innerhalb von 24 Stunden eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.
R. Rösener