Fortuna Düsseldorf wurde wegen der Zuschauerausschreitungen zu 10 000 Euro Strafe verurteilt. Die Fortunen müssen nach DFB-Angaben zahlen, weil ihre Anhänger am 5. Dezember beim Spiel in Duisburg (2:0) ebenso wie die MSV-Fans Feuerwerkskörper gezündet hatten.
Auch der MSV muss 10 000 Euro berappen: Duisburger Fans hatten zudem bei der 0:2-Niederlage im DFB-Pokal bei Holstein Kiel am 26. Oktober Pyrotechnik gezündet.
Union Berlin wurde zu einer Strafe in Höhe von 6000 Euro verurteilt. In der Begegnung am 25. November in Rostock (5:2) wurden im Berliner Zuschauerblock mehrere bengalische Feuer und ein Knallkörper gezündet.
Dem Karlsruher SC kostete das fortgesetzte unsportliche Verhalten einiger Anhänger 8000 Euro. Das DFB-Sportgericht verurteilte den KSC am Dienstag, weil beim Pokalspiel gegen den FC Schalke 04 (0:2) am 26. Oktober 2011 im Karlsruher Zuschauerblock zweimal Rauchbomben und Pyrotechnik abgebrannt wurden. Zudem wurde im Punktspiel am 3. Dezember 2011 bei Eintracht Frankfurt (0:2) von KSC-Anhängern eine Rauchbombe angesteckt und mehrere Böller gezündet.
Die Urteile sind bereits rechtskräftig, nachdem die Vereine zugestimmt haben.