2. Bundesliga

Wissing im OP, Mohr Opfer eines Angriffs

Paderborn: 132 000 Euro für Ex-Trainer Dotchev

Wissing im OP, Mohr Opfer eines Angriffs

Operation unumgänglich: Paderborns Abwehrspieler Jens Wissing fällt in der Hinrunde aus.

Operation unumgänglich: Paderborns Abwehrspieler Jens Wissing fällt in der Hinrunde aus. picture alliance

Für Paderborns Verteidiger Wissing ist die Hinrunde vorzeitig beendet. Der ehemalige Gladbacher hatte am ersten Spieltag beim 2:1-Erfolg in Rostock einen Tritt gegen den Fuß bekommen und musste verletzt vom Feld. Zwar stand er auch noch gegen Düsseldorf (1:1) und Union (0:3) noch in der Startelf, musste beide Male aber erneut ausgewechselt werden.

Die Sprunggelenksblessur wurde zunächst konservativ behandelt. Nachdem dies aber nicht den gewünschten Erfolg brachte, muss Wissing nun am Montag im Klinikum Osnabrück am Sprunggelenk operiert werden. Er fällt nach Vereinsangaben rund vier Monate aus.

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Angriff auf Mohr und Proschwitz

Ob Trainer Schmitt am Freitag im Heimspiel gegen Eintracht Braunschweig auf Florian Mohr zurückgreifen kann, ist noch nicht gesichert. Der Abwehrspieler wurde nach Angaben des SC Opfer eines nächtlichen Angriffs im Bielefelder Bahnhofsviertel und erlitt dabei einen Nasenbeinbruch. Mohr wurde im Krankenhaus behandelt. Eventuell kann der 27-Jährige mit dem Schutz einer Gesichtsmaske auflaufen. Nach Informationen des Westfalen-Blatts war auch Angreifer Nick Proschwitz angegriffen worden. Das Blatt zitiert die Bielefelder Polizei, wonach ein angetrunkener Mann in den frühen Morgenstunden des Sonntags auf die Paderborner Profis losgegangen sei.

Dotchev erhält 132 000 Euro

Der SC Paderborn muss derweil seinem Ex-Trainer Pavel Dotchev 132 000 Euro zahlen, wie das Landesarbeitsgericht Hamm in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschied. Es war ein Berufungsprozess. Dotchev hatte seinen früheren Arbeitgeber auf Punkteprämien verklagt. Er hatte auch Schadensersatz geltend gemacht, weil ihm nach seiner Freistellung im Mai 2009 der Dienstwagen entzogen worden war.

Das Arbeitsgericht Paderborn hate in einem ersten Verfahren Dotchev im vergangenen Jahr lediglich 40 000 Euro zugestanden. Gegen die am Dienstag veröffentlichte Entscheidung (Aktenzeichen: 14 Sa 543/11) ist keine Berufung möglich, der Verein kann aber mögliche Rechtsfehler beim Bundesarbeitsgericht anfechten.